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25.04.2007 
Fern-Durchsuchung

Geheimdienste spitzeln schon seit 2005 online

Ohne Rechtsgrundlage spähen Verfasssungsschutz und Bundesnachrichtendienst bereits seit 2005 via Internet die Computer von Verdächtigen aus. Der damalige SPD-Innenminister Otto Schily, bekannt für seine robusten Ansichten, genehmigte den Schlapphüten die Spitzelei einfach mit seiner Unterschrift. Seine Parteifreunde sind nun reichlich irritiert.

Angeblich wurden per Internet nur "einige wenige" Computer von Verdächtigen durchsucht. Symbolfoto: dpaLupe

Angeblich wurden per Internet nur "einige wenige" Computer von Verdächtigen durchsucht. Symbolfoto: dpa

sig/HB BERLIN. Die Bundesregierung räumte in einer Sitzung des Innenausschusses ein, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch die Geheimdienste bereits durchgeführt werden. Nach Informationen des Handelsblattes haben der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, und der Staatssekretär im Bundesinnenministerium Peter Altmaier (CDU) mitgeteilt, dass der Bundesverfassungsschutz bereits seit Mitte 2005 heimlich auf Festplatten zugreife.

Wieviele Eingriffe bislang vorgenommen worden seien, wollte Fritsche nicht sagen. Der Geheimdienstkoordinator sprach von „einigen wenigen“. Die Anordnung traf nach seinen Angaben der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) per Dienstvorschrift.

Der heimliche Online-Zugriff durch die Sicherheitsbehörden sorgt seit Wochen für Streit in der Koalition über den Terror-Abwehr-Kampf. Vor allem die SPD lehnt den Zugriff ab. Teilnehmer der Ausschussitzung berichteten, dass die SPD-Innenpolitiker mehr als erstaunt über die Dienstanweisung ihres früheren Bundesinnenministers gewesen seien.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz forderte die Bundesregierung auf, die Ermittlungsmethode zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt, und die entsprechenden Haushaltsmittel unverzüglich zu sperren. Eine Dienstanweisung an Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sei eine unter keinem Gesichtspunkt geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, sagte Piltz.

Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erklärte, die Regierung sei gut beraten, wegen fehlender Rechtsgrundlagen auf Online-Durchsuchungen zu verzichten. Grundsätzlich hält Wiefelspütz allerdings Online-Durchsuchungen für ein in Ausnahmefällen gerechtfertigtes Ermittlungsinstrument, wenn dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Dies komme aber nur bei schwersten Verbrechen in Frage. Dabei müsse auch der Kernbereich privater Lebensführung beachtet werden. „Es gibt auch auf der Festplatte des Computers ein Schlafzimmer“, sagte Wiefelspütz.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar der Polizei wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. In dem verhandelten Fall ging es allerdings nicht um die Arbeit von Geheimdiensten.
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