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Geld von Pharmafirmen: Wenn Herr Doktor doppelt kassiert

Kleine Geschenke erhalten oft die Freundschaft zwischen Pharmakonzernen und Ärzten. Nun soll ein neuer Richterspruch dem illegalen Treiben ein Ende bereiten. Demnach machen sich die Ärzte der Korruption schuldig.

Viele Ärzte erhalten von Pharmakonzernen kleine oder große Geschenke. Ein höchstrichterliches Urteil soll nun klären, wann die Grenze zur Korruption überschritten wird. Quelle: dpa
Viele Ärzte erhalten von Pharmakonzernen kleine oder große Geschenke. Ein höchstrichterliches Urteil soll nun klären, wann die Grenze zur Korruption überschritten wird. Quelle: dpa

BerlinÄrzte, die Geld von Pharmafirmen nehmen, könnten künftig deutlich schärfer strafrechtlich verfolgt werden. Ermittler erwarten, dass die oft allzu enge Verflechtung von Industrie und Medizin bald auf eine neue Grundlage gestellt wird.

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Grund ist eine anstehende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der Große Senat für Strafsachen will klären, ob niedergelassene Ärzte im juristischen Sinn als Amtsträger einzustufen sind - und sich entsprechend der Korruption schuldig machen können.

„Stuft der BGH die Ärzte als Amtsträger ein, machen sie sich bei der Annahme von unerlaubten Zuwendungen strafbar, auch wenn diese Zuwendungen nicht nachweisbar zu einer Beeinflussung des Verordnungsverhaltens geführt haben“, sagte der niedersächsische Oberstaatsanwalt Marcus Röske, der das Verfahren vor dem BGH mit angestoßen hatte. Dann könnten sich die Strafverfolgungsbehörden auf breiter Front dem Pharmamarketing widmen. „Vielleicht findet bei den Pharmaunternehmen dann ein Umdenken statt.“

Bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte strengere Regeln für die jährlich rund 300 Anwendungsbeobachtungen neuer Medikamente beim Arzt im Auftrag von Pharmafirmen gefordert. „Es kann nicht sein, dass ein Arzt für das Ausfüllen eines Anwendungsbogens 1000 Euro bekommt“, sagte der KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller.

Medikamente Pharmariesen – forsche, oder stirb

  • Medikamente: Pharmariesen – forsche, oder stirb
  • Medikamente: Pharmariesen – forsche, oder stirb
  • Medikamente: Pharmariesen – forsche, oder stirb
  • Medikamente: Pharmariesen – forsche, oder stirb

„Manche Anwendungsbeobachtungen sind reine Verschleierungstaktik für Zuwendungen“, sagte der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle. „Auch Referententätigkeiten oder Beraterverträge können hierfür missbraucht werden.“ Die BGH-Entscheidung werde eine Klärung herbeiführen.

In den zugrundeliegenden Verfahren ging es um Bestechungsvorwürfe gegen einen Hersteller von Geräten zur Reizstromtherapie und eine Pharmareferentin sowie den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen Arzt. Der Mediziner soll von der Pharma-Angestellten Schecks von insgesamt über 10.000 Euro bekommen haben. Wie bei anderen Medizinern auch sollte mit diesen Prämien die Verordnung von Arzneimitteln aus dem Vertrieb der Pharmafirma bezahlt werden.

Eine BGH-Sprecherin sagte: „Der Große Senat für Strafsachen wird in dieser Sache beraten - ohne mündliche Verhandlung.“ Der Termin dafür werde zuvor nicht bekanntgegeben.

Zu kriminellen Machenschaften im Gesundheitswesen zählen unter anderem auch gefälschte Rezepte oder die Abrechnung echter Rezepte durch Apotheker ohne die Abgabe von Medikamenten. Beobachter gehen von Milliardenschäden aus - doch das Dunkelfeld ist groß. Der Leiter der Stabsstelle für die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der Techniker Krankenkasse, Frank Keller, erläuterte, es handele sich um Kontrolldelikte. „Dort, wo die Fahnder gerade nicht kontrollieren, gibt es auch keine Fälle“, sagte er.

  • 30.10.2011, 13:21 UhrAnonymer Benutzer: Alex

    Eine meiner früheren Kolleginnen die mit einem Arzt verheiratet war hat auch von Urlaubsreisen erzählt, die von Pharmavertretern regelmässig spendiert wurden

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