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Geldwäschebekämpfung: Rot-Grün in NRW hält an Plänen fest

exklusiv Trotz Widerstand der Kommunen hält die NRW-Landesregierung an ihren Plänen fest. Sie will künftig die Kommunen mit der Geldwäschekontrolle betrauen. Die Opposition kritisiert dies.

Die Bekämpfung der Geldwäsche ist eine Aufgabe, um die sich keiner reißt. Quelle: dpa
Die Bekämpfung der Geldwäsche ist eine Aufgabe, um die sich keiner reißt. Quelle: dpa

Die Rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hält an ihren Plänen fest, künftig die Ordnungsämter mit der Geldwäschekontrolle zu betrauen. Dies bestätigte der NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des kommunalpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Kai Abruszat, die Handelsblatt Online vorliegt.

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Die Kommunen hatten die Pläne kritisiert. Sie argumentieren, dass die Bekämpfung der Geldwäsche eine Aufgabe der Polizei sei. NRW-Wirtschaftsminister Garelt Duin wies dies zurück. Die Auffassung, dass die Geldwäschebekämpfung im vollen Umfang eine kriminalpräventive polizeiliche Tätigkeit darstelle, werde seitens der Landesregierung nicht geteilt, heißt es. Das Land favorisiere eine Lösung, bei der bei der die Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte und die Bezirksregierungen mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut werden sollen.

Abruszat kritisiert dies. „Die Landesregierung ignoriert beharrlich, dass der Städtetag nachvollziehbar erklärt hat, die Geldwäschebekämpfung in kommunaler Verantwortung nicht ausführen zu können“ Kriminalitätsbekämpfung sei zunächst eine polizeiliche Tätigkeit und keine kommunale Kernaufgabe, so Abruszat weiter. Kommunen hätten hierfür bislang kein ausreichendes Personal. Zudem würde eine Übertragung der Kontrollpflichten auf die kommunale Familie zu einer Zersplitterung der Zuständigkeiten führen.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

  • 10.000 Euro hinterzogen

    Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.

  • Tagessätze

    Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.

  • Berechnung des Tagesatzes

    Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).

  • Anzahl der Tagessätze

    Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.

  • Verhältnis zur hinterzogenen Steuer

    Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.

  • 20.000 Euro hinterzogen

    Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.

  • Regionale Unterschiede

    Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.

  • Schwere Vergehen

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.

Nach dem Geldwäschegesetz müssen Gewerbetreibende und Finanzdienstleister bei Einzahlungen über 15.000,- Euro detaillierte Aufzeichnungen über die Herkunft des Geldes fertigen. Nach einem Bericht der OECD werden schätzungsweise rund 50 Milliarden Euro im Jahr kriminell erwirtschaftet. Während der Finanzsektor zentral von der BaFin kontrolliert wird, obliegt den 16 Bundesländern die Aufsichtskontrolle für die übrigen Wirtschaftssektoren.

Zu welchem Zeitpunkt die Landesregierung die entsprechende Rechtsverordnung in Kraft setzen will, um die Zuständigkeiten bei der Geldwäschebekämpfung zu regeln, machte Duin keine konkreten Angaben.
Nach Mitteilung der Landesregierung wurde bislang wegen Verletzung formaler Pflichten nach dem Geldwäschegesetz lediglich ein einziges Bußgeldverfahren eingeleitet. Abruszat führt dies auf mangelnde Kontrolle zurück.

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Wo nicht kontrolliert werde, könnten auch keine Gesetzesverstöße aufgedeckt werden. Bei den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sieht die Statistik anders aus: Nach Auskunft der Landesregierung gab es im Jahr 2012 4.458 neue Ermittlungsverfahren. 2.848 Verfahren wurden eingestellt. In 97 Fällen kam es zur Erhebung einer Anklage. Nach Angaben der Landesregierung sicherten die Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts der Geldwäsche im Rahmen vermögensabschöpfender Maßnahmen seit 2003 mehr als 20 Millionen Euro.

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