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20.08.2008 
Regelung von Staatsfonds-Beteiligungen

„Genau das falsche Signal“

Die Bundesregierung will deutsche Firmen besser vor Übernahmen durch unliebsame Investoren aus dem Ausland schützen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes zu. Die neue Regelung aber muss Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gegen eine breite Front von Kritikern verteidigen.

Ausländische Investoren sind laut Bundeswirtschaftsminister Glos in Deutschland immer noch willkommen. Foto: ReutersLupe

Ausländische Investoren sind laut Bundeswirtschaftsminister Glos in Deutschland immer noch willkommen. Foto: Reuters

HB BERLIN. Ausländische Investoren in Deutschland müssen künftig unter bestimmten Bedingungen Hürden überwinden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine Überprüfung und ein Verbot solcher Investitionen ermöglicht, falls die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Deutschland dadurch gefährdet wird. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos betonte allerdings: „Deutschland ist und bleibt offen für ausländische Investitionen.“

Anwendbar ist das Gesetz laut Ministerium auf Investoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und der EFTA, wenn diese mindestens 25 Prozent der Stimmrechtsanteile eines deutschen Unternehmens erwerben wollen. Glos rechnet eigenen Worten zufolge damit, dass Einschränkungen oder Verbote „nur in extremen Ausnahmefällen“ in Betracht kommen.

Glos betonte: „Ich habe um eine sehr liberale Regelung gekämpft.“ Denn die exportorientierte deutsche Volkswirtschaft profitiere von der Tatsache, dass die Märkte offen seien. Deshalb seien auch Investoren aus dem Ausland in Deutschland willkommen. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte, das neue Gesetz habe „die richtige Balance aus globaler Marktwirtschaft und nationalen Interessen gefunden“.

Glos betonte, dass sich das Gesetz nicht ausdrücklich gegen Staatsfonds richte. Es gebe „ungeheuer viele positive Beispiele“ für das Engagement von Staatsfonds.

Nur innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss soll eine Prüfung auf Initiative des Wirtschaftsministeriums eingeleitet werden können. Für die Investoren selbst soll es keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht geben. Sie könnten sich aber im Zweifelsfall vor Abschluss des Vertrages beim Ministerium eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ abholen, sagte Glos. Im Ministerium sollten drei Mitarbeiter für die Umsetzung der Regelungen zuständig sein. Glos betonte, es sei ihm darauf angekommen, „eine zusätzliche bürokratische Belastung“ zu vermeiden.

Sollte das Ministerium im Verlauf seiner Prüfung dazu kommen, dass die Sicherheit der Bundesrepublik durch den Firmenerwerb gefährdet sei, muss die gesamte Bundesregierung Auflagen oder Verboten zustimmen. Dieses Verfahren unterstreiche den Ausnahmecharakter einer solchen Maßnahme, sagte Glos.

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