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05.01.2009 
Zweites Konjunkturpaket

Geplanter „Schutzschirm für Arbeitsplätze“ gewinnt Kontur

von Dietrich Creutzburg

Vor den Spitzengesprächen der Koalition über ein zweites Konjunkturpaket verdichten sich Überlegungen, zum Schutz gefährdeter Arbeitsplätze das Kurzarbeitergeld besser nutzbar zu machen. Die Forderungen der Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA zielen auf ein einfacheres Antragsverfahren und eine geringere Sozialabgabenlast bei Kurzarbeit.

Will die Vorschläge zum Kurzarbeitergeld einer wohlwollenden Prüfung unterziehen: Arbeitsminister Olaf Scholz. Foto: dpaLupe

Will die Vorschläge zum Kurzarbeitergeld einer wohlwollenden Prüfung unterziehen: Arbeitsminister Olaf Scholz. Foto: dpa

BERLIN. Neben einer verminderten Sozialabgabenlast für betroffene Betriebe sollte dazu nach einem neuen Konzept der Arbeitgeberverbände auch ein einfacheres Antragsverfahren eingeführt werden. Zudem dürften Arbeitnehmer bei der Höhe ihres Kurzarbeitergelds nicht für einen eventuell schon vorausgegangenen Gehaltsverzicht bestraft werden.

Die Empfehlungen sind Teil eines Positionspapiers der Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA für die laufenden Regierungsberatungen über einen „Schutzschirm für Arbeitsplätze“. Das Papier liegt dem Handelsblatt vor. Eine auf Initiative von Kanzlerin Angela Merkel eingesetzte Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Sozialpartner mitwirken, will nach Angaben aus Regierungskreisen in dieser Woche ihr Konzept dazu fertigstellen. Der federführend zuständige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) prüfe die Vorschläge zum Kurzarbeitergeld „sehr wohlwollend“, sagte dessen Sprecher im Vorfeld.

Das Instrument Kurzarbeit dient dazu, Betriebe bei vorübergehenden Flauten von Entlassungen abzuhalten. Geht im Betrieb die Arbeit aus, kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) anstelle des vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohns mit Kurzarbeitergeld einspringen. Dieses beträgt – wie das Arbeitslosengeld – je nach Familienstand 60 oder 66 Prozent des regulären Lohns. Das Arbeitsverhältnis kann dabei jedoch fortbestehen.

Steiler Anstieg.

Die Höchstbezugszeit des Kurzarbeitergelds war von der Regierung bereits im Herbst auf 18 Monate verlängert worden. Mit dem Konjunktureinbruch wuchs jedoch das Interesse an weiteren Lockerungen beim Kurzarbeitergeld, die den Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit bremsen sollen. Wie rasch sich die Lage dreht, zeigt sich schon jetzt in der BA-Statistik: Die Zahl der Neuanträge auf Kurzarbeit sprang bereits im Oktober auf über 50 000 – und damit schlagartig auf den höchsten Wert seit mehr als drei Jahren, wenn man die von Sonderfaktoren geprägten Bereiche Bau- und Landwirtschaft beiseitelässt. Der Gesamtbestand der tatsächlich bewilligten Kurzarbeitsfälle blieb bisher allerdings noch weit von früheren Höchstständen entfernt.

Besonderes Augenmerk in der Debatte über weitere Lockerungen gilt schon seit einigen Wochen einer Regelung, wonach Firmen auch bei Kurzarbeit erhebliche Sozialabgaben zahlen müssen: Sie werden zwar von direkten Lohnkosten entlastet, müssen dann aber auf 80 Prozent des Normallohns den Arbeitgeber- plus den Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge zahlen. Diese Last sei für viele betroffene Firmen zu hoch, so die Kritik.

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