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Gerichtsentscheidung: Neue Post-Gewerkschaft ist nicht tariffähig

Die im Streit um Mindestlöhne gegründete Post- Gewerkschaft GNBZ ist keine Gewerkschaft. Damit ist sie auch nicht tariffähig. Das hat das Kölner Arbeitsgericht am Donnerstag entschieden.

HB DÜSSELDORF. Der Gewerkschaft fehle es „aufgrund personeller Verflechtungen mit der Arbeitgeberseite und aufgrund erheblicher finanzieller Zuwendungen durch diese“ an der für die Vertretung von Arbeitnehmer-Interessen notwendigen Unabhängigkeit, befanden das Arbeitsgericht Köln am Donnerstag zur Begründung. Auch könne nicht angenommen werden, dass die GNBZ „aufgrund ihrer Organisationsstärke in der Lage ist oder sein wird, Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben“. (14 BV 324/08)

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Die GNBZ war vor gut einem Jahr mitten im Streit um den Post-Mindestlohn gegründet worden. Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi hatten damals eine gemeinsame Lohnuntergrenze von acht bis 9,80 Euro ausgehandelt, die die Bundesregierung später als für die Branche verbindlich erklärt hatte. Die GNBZ hatte dagegen mit dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste und dem Arbeitgeberverband Neue Brief-und Zustelldienste unter seinem Präsidenten Florian Gerster deutlich niedrigere Löhne zwischen 6,50 und 7,50 Euro vereinbart. Der Ex-Chef der ehemaligen Springer- Tochter PIN, die der Post im Brief-Geschäft bundesweit Konkurrenz machen wollte, Günther Thiel, hatte nach Kritik an der GNBZ von Anschubfinanzierungen für die Gewerkschaft gesprochen. Die Gewerkschaft Verdi hatte immer wieder den Verdacht geäußert, die neue Gewerkschaft habe sich bei dem Abschluss von den Post- Konkurrenten finanziell beeinflussen lassen.

Mit dem Gerichtsbeschluss sei nun klar, dass die von der GNBZ geschlossenen Verträge „null und nichtig“ seien, erklärte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Die GNBZ sei von den Arbeitgebern nur mit den Zweck gegründet worden, den Mindestlohn zu verhindern. Dies sei aber nicht gelungen.

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