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01.06.2007 
Rente mit 67

Gewerkschaft lässt Beck alt aussehen

von Karl Doemens

Die Distanzierung führender Sozialdemokraten von der Rente mit 67 macht bei den Gewerkschaften wenig Eindruck. Auch die Linkspartei weist die Lockerungsübungen der SPD zurück. Damit scheint das Kalkül von Partei-Chef Kurt Beck nicht aufzugehen.

Die Gegner der Rente mit 67 sehen in der Reform ein reines Rentenkürzungsprogramm. Foto: dpaLupe

Die Gegner der Rente mit 67 sehen in der Reform ein reines Rentenkürzungsprogramm. Foto: dpa

BERLIN. „Wir werden nicht aufhören, bei diesem Thema Druck zu machen – im Wahlkampf, aber auch vorher“, sagte DGB-Chef Michael Sommer dem Handelsblatt. Für viele Menschen bedeute die Reform „ein reines Rentenkürzungsprogramm“. Wenn die SPD wenige Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente und flexiblere Altersübergänge erwäge, sei dies zwar „so gut wie notwendig“. Doch diese Vorstöße machten „die Rente mit 67 noch lange nicht besser“, urteilte der Gewerkschaftsführer.

Auch die Linkspartei wies die Lockerungsübungen der SPD zurück. SPD-Präsidiumsmitglied Andrea Nahles profiliere sich auf Kosten der Rentner, kritisierte Fraktionsvize Klaus Ernst. Mit ihrem Hinweis auf eine vermeintliche Ausstiegsklausel im Gesetz betreibe sie eine „Irreführung der Öffentlichkeit“. Tatsächlich handele es sich bei der Bestimmung (siehe „Das Gesetz kommt auf den Prüfstand“) „um ein reines Placebo“.

Damit scheint das Kalkül von SPD-Chef Kurt Beck, durch das Versprechen von Nachbesserungen bei der Rente mit 67 frustrierte Gewerkschafter und Protestwähler der Linkspartei zu besänftigen, nicht aufzugehen. Beck hatte im „Spiegel“ erklärt, es werde eine nachträgliche „Ausnahme“ von dem Gesetz für Menschen geben, „die in besonders harten Situationen arbeiten“. Als Beispiele nannte er Dachdecker, Hochofenarbeiter und Beschäftigte in Reifenwerken. Damit stellte sich Beck gegen Sozialminister Franz Müntefering (SPD) und die Experten der Rentenkassen, die Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen entschieden ablehnen.

In SPD-Kreisen ist man derweil bemüht, die Äußerungen Becks zu relativieren. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident habe keine speziellen Ausnahmen gemeint. Vielmehr habe er sich auf die Überlegungen einer Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion bezogen, die eine vorgezogene Teilrente attraktiver machen und die Weiterbildung stärken will. Erste konkrete Vorschläge werde man nach der Sommerpause vorlegen. Bis zum November solle die Arbeit beendet sein, sagte Arbeitsgruppenchef Klaus Brandner dem Handelsblatt.

Auch die SPD-Linke Andrea Nahles hatte sich auf die Arbeitsgruppe bezogen, als sie „maßgeschneiderte Lösungen für einzelne Erwerbsbiografien“ in Aussicht stellte. Zudem wies sie jedoch auf die Überprüfungsklausel im Gesetz hin: „Wir meinen es ernst damit.“ Allgemein wurde dies als Hinweis verstanden, dass 2010 die Rente mit 67 gekippt werden könnte, falls sich die Beschäftigungschancen von Älteren nicht deutlich verbessern würden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bei der CDU sorgen die Aktivitäten der SPD für zunehmende Verärgerung.

Allerdings nennt die Klausel keine konkreten Kriterien. Dies will die Saar-SPD ändern: Auf ihrem Parteitag am Wochenende dürfte sie einen Antrag verabschieden, der eine Beschäftigungsquote von 60 Prozent zur Bedingung für die Rente mit 67 macht. Aktuell liegt der Wert für die 55- bis 64-Jährigen bei 50 Prozent.

Beim Koalitionspartner sorgen die Aktivitäten der SPD für zunehmende Verärgerung. Er könne der SPD von einem Ausstieg aus der Rente mit 67 „nur abraten“, sagte Unions-Experte Ralf Brauksiepe (CDU) der „Süddeutschen Zeitung“: „Die Menschen wissen, dass die SPD das Gesetz mitbeschlossen hat.“ Er betonte, dass es im Gesetz keine „Ausstiegsklausel“ gebe. Vielmehr sei lediglich eine Berichtspflicht über die Entwicklung des Arbeitsmarktes für Ältere vorgesehen.

CDU-Rentenexperte Peter Weiß warf der SPD vor, sie betreibe eine „politische Show“. Gerade über die Erwerbsminderungsrente sei im Vorfeld der erst im März beschlossenen Reform ausführlich gesprochen worden. Diese Zahlung steht Beschäftigten zu, die auf Grund ihrer körperlichen Verfassung gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Während die normalen Altersgrenzen von 2012 bis 2029 von 65 auf 67 Jahre angehoben werden, steigt für Erwerbsgeminderte das Bezugsalter zur Berechnung der Abschläge prinzipiell von 63 auf 65 Jahre.

Für langjährig versicherte Erwerbsgeminderte bleibt das Referenzalter aber bei 63 Jahren. Auch verharren die maximalen Abschläge bei 10,8 Prozent. „Für die Masse der Menschen, die Erwerbsminderungsrente beantragen, ändert sich durch das Gesetz nichts“, betonte Weiß.

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