Allerdings nennt die Klausel keine konkreten Kriterien. Dies will die Saar-SPD ändern: Auf ihrem Parteitag am Wochenende dürfte sie einen Antrag verabschieden, der eine Beschäftigungsquote von 60 Prozent zur Bedingung für die Rente mit 67 macht. Aktuell liegt der Wert für die 55- bis 64-Jährigen bei 50 Prozent.
Beim Koalitionspartner sorgen die Aktivitäten der SPD für zunehmende Verärgerung. Er könne der SPD von einem Ausstieg aus der Rente mit 67 „nur abraten“, sagte Unions-Experte Ralf Brauksiepe (CDU) der „Süddeutschen Zeitung“: „Die Menschen wissen, dass die SPD das Gesetz mitbeschlossen hat.“ Er betonte, dass es im Gesetz keine „Ausstiegsklausel“ gebe. Vielmehr sei lediglich eine Berichtspflicht über die Entwicklung des Arbeitsmarktes für Ältere vorgesehen.
CDU-Rentenexperte Peter Weiß warf der SPD vor, sie betreibe eine „politische Show“. Gerade über die Erwerbsminderungsrente sei im Vorfeld der erst im März beschlossenen Reform ausführlich gesprochen worden. Diese Zahlung steht Beschäftigten zu, die auf Grund ihrer körperlichen Verfassung gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Während die normalen Altersgrenzen von 2012 bis 2029 von 65 auf 67 Jahre angehoben werden, steigt für Erwerbsgeminderte das Bezugsalter zur Berechnung der Abschläge prinzipiell von 63 auf 65 Jahre.
Für langjährig versicherte Erwerbsgeminderte bleibt das Referenzalter aber bei 63 Jahren. Auch verharren die maximalen Abschläge bei 10,8 Prozent. „Für die Masse der Menschen, die Erwerbsminderungsrente beantragen, ändert sich durch das Gesetz nichts“, betonte Weiß.


