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19.09.2007 
Briefdienstleister statt Postdienstleister

Glos erringt Pyrrhussieg beim Post-Mindestlohn

Auf Druck von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wird der geplante Mindestlohn in der Postbranche auf „Briefdienstleister“ begrenzt. Was sich wie ein Teilerfolg der Gegner der Untergrenze liest, ist in Wirklichkeit das Gegenteil. Die Konkurrenten der Post glauben aber, den Mindestlohn kippen zu können.

Briefzusteller der Deutschen Post AG in Düsseldorf. Foto: dpaLupe

Briefzusteller der Deutschen Post AG in Düsseldorf. Foto: dpa

HB BERLIN. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering sagte am Mittwoch, der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Mindestlohn in der Postbranche werde sich nicht auf traditionelle Postboten beschränken. „Alle, die Briefe tragen, sind Briefträger“, sagte der Minister am Mittwoch nach der Kabinettsentscheidung. Der Mindestlohn für Briefdienstleister werde daher auch für Zeitungs- und Paketzusteller gelten, wenn diese gelegentlich Briefe austrügen.

Müntefering zeigte sich zuversichtlich, dass der Mindestlohn rechtzeitig zum Wegfall des Briefmonopols der Deutschen Post Anfang 2008 in Kraft treten kann. Das Kabinett hatte zuvor die Aufnahme der Briefdienstleister ins Entsendegesetz beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen. Erst danach kann das Kabinett per Verordnung einen Mindestlohn festlegen.

Der Minister wies darauf hin, dass die Öffnung des Entsendegesetzes „nicht automatisch“ schon mit einem bestimmten Mindestlohntarifvertrag verknüpft ist. Er zeigte sich aber überzeugt, dass der vorliegende Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird. Ausgehandelt wurde der Vertrag von dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und von der Gewerkschaft Verdi. Die Konkurrenten der Post halten die tariflichen Untergrenzen für zu hoch. Die Union hofft dagegen, dass der Tarifvertrag unter Beteiligung der Wettbewerber neu ausgehandelt wird.

Münteferings Einschätzung wird von den Arbeitgebern geteilt. Der BDA erklärte: „Die Behauptung, dass Zeitungszusteller nun nicht mehr von dem vorgesehenen Mindestlohn erfasst werden, ist eine Täuschung“. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Reinhard Göhner, wies darauf hin, dass „mindestens 90 000 Zeitungsboten in Deutschland gelegentlich auch Briefe verteilen“. Deshalb würden sie auch nach der Umformulierung von dem Mindestlohn erfasst. Das gleiche gelte auch für Spediteure und Taxifahrer, die ab und zu Briefe beförderten.

Die Arbeitgeber bezweifeln jedoch, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme der Briefzusteller in das Entsendegesetz gegeben sind. In einer gemeinsamen Erklärung verwiesen BDA, der Zeitungsverlegerverband und zwei Postdienstleisterverbände darauf, dass nach ihren Ermittlungen das notwendige 50-Prozent-Quorum „bei weitem“ verfehlt wird.

Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklären zu können, muss laut Gesetz mindestens 50 Prozent Tarifbindung innerhalb der Branche bestehen. Dem gegenüber seien aber im Arbeitgeberverband Postdienste nur 119 000 Arbeitnehmer einbezogen, wobei der Tarifvertrag tatsächlich nur auf 4 000 bis 4 500 Arbeitnehmer anwendbar sei. Dieses Verhältnis zeige, dass mit diesem Tarifvertrag die Tarifbedingungen eines kleinen Teils der Branche dem überwiegenden größeren Teil der Wettbewerber aufgezwungen werden sollen, schlussfolgerten die Verbände.

Arbeitsminister Müntefering wies die Kritik zurück. Bei den Briefdienstleistern sei die 50-prozentige Tarifbindung „weit, weit übererfüllt“, sagte der Minister.

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