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18.01.2008 
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Glos will Steuerprivileg der Post kippen

von Sven Afhüppe

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) drängt auf eine Beschränkung des Mehrwertsteuer-Privilegs der Deutschen Post. Nach Informationen des Handelsblatts hat der Minister seine zuständigen Beamten angewiesen, Änderungen an der so genannten Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu erarbeiten.

BERLIN. Die modifizierte Verordnung soll dafür sorgen, dass die Mehrwertsteuerbefreiung künftig nur noch für einen deutlich kleineren Umfang an Postdienstleistungen gewährt wird als dies bisher der Fall ist.

Nach Ansicht von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) soll die Post das Mehrwertsteuer-Privileg in vollem Umfang behalten. CSU -Landesgruppenchef Peter Ramsauer hat dem Koalitionspartner in diesem Punkt "regierungsinternen Krach" angedroht. Der Wirtschaftsminister sieht in der aktuellen Dienstleistungsverordnung eine klare Benachteiligung der Post-Wettbewerber. Denn nur wer bestimmte Postleistungen flächendeckend erbringt, wird von der Umsatzsteuer befreit.

Bisher erfüllt nur die Deutsche Post AG diese Voraussetzungen. Wegen dieser Regelung hat die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Glos will deshalb die Steuerbefreiung auf Sendungen privater Haushalte und kleiner Gewerbetreibender begrenzen. "Die Steuerbefreiung ist nur für gemeinnützige Leistungen zu rechtfertigen", heißt es im Wirtschaftsministerium.

Finanzminister Steinbrück will dagegen an der gegenwärtigen Regelung weitestgehend festhalten. Laut seinem Referentenentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll "allen Unternehmen, die flächendeckend Briefe zu einem erschwinglichen Preis" zustellen, die Umsatzsteuer erlassen werden. Der Entwurf des Finanzministeriums macht die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung bescheinigt. Das bisherige Gesetz befreit ausdrücklich nur die Deutsche Post von der Umsatzsteuer. Die private Konkurrenz muss den vollen Steuersatz von 19 Prozent in Rechnung stellen. Nach Angaben des Finanzministeriums ist der überarbeitete Referentenentwurf den zuständigen Ressorts und Verbänden zugeleitet worden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Post-Konkurrenten drohen mit Klage gegen den Bund

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