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Google Street View: FDP will Datenschutzgesetz verschärfen

exklusiv Angesichts massiver Bedenken wegen einer Verletzung der Privatsphäre und damit des Datenschutzes durch Google Street View wird in der Koalition der Ruf nach gesetzgeberischen Konsequenzen lauter. Die FDP sieht „dringenden Handlungsbedarf“ und hat auch konkrete Vorstellungen, was geändert werden muss.

Street View gibt es bereits für andere europäische Metropolen wie Paris, London oder Madrid. Quelle: dpa
Street View gibt es bereits für andere europäische Metropolen wie Paris, London oder Madrid. Quelle: dpa

DÜSSELDORF. In der Debatte um Googles Kartendienst Street View hat nach der SPD nun auch die FDP ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet gefordert. "Unser Datenschutzgesetz ist den Herausforderungen des Internets nicht gewachsen - verglichen mit der rasanten Entwicklung des Internets erinnert es an die Steinzeit“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Christian Ahrendt Handelsblatt Online. „Es besteht dringender Handlungsbedarf.“

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Dabei sei das unzureichende Widerspruchsrecht für den Verbraucher nur ein Aspekt. Bisher helfe es nur dort, wo der Verbraucher die Datenerhebung kennt. „Der Verbraucher kann aber nicht den Tag damit verbringen, ständig zu prüfen, ob er irgendwo widersprechen muss“, sagte Ahrendt. Deswegen müsse künftig „in vielen Fällen“ die Einwilligungslösung gelten. „Erst wenn der Verbraucher eingewilligt hat, dürfen seine Daten genutzt werden.“

Als zweiten Aspekt nannte der FDP-Politiker den Rechtsschutz: „Gegen einen Konzern wie Google ist effektiver Rechtsschutz nur möglich, wenn er in Deutschland erreicht werden kann.“ Kein Verbraucher habe die Chance, Rechtsschutz im Ausland zu erreichen. „Deswegen muss der Gerichtsstand an den Ort der Datenerhebung oder den Wohnort des Verbrauches geknüpft werden“, forderte Ahrendt. „Hiernach hat sich auch das anzuwendende Recht zu richten.“

Zuvor hatte sich der SPD-Rechtsexperte Sebastian Edathy für ein schärferes Datenschutzgesetz ausgesprochen. Aufgrund der wachsenden technischen Möglichkeiten des Internets müsse darin klar definiert sein, „was zulässig ist und was nicht“, sagte Edathy Handelsblatt Online. Er nannte es problematisch, dass Google nach geltender Rechtslage wie jeder Privatmann auch Fotos des öffentlichen Straßenraums machen dürfe.

  • 17.08.2010, 10:14 UhrAnonymer Benutzer: Hirte

    Da hat die FDP ja ein ganz tolles neues betätigungsfeld entdeckt. Jedem mit Datenschutz befassten ist diese Weisheit seit Jahren klar. Aber die Lobby hat bisher jede Änderung unterbunden. Offensichtlich hat Herr Westerwelle noch keine Rücksprache mit den ihn steuernden Lobbyisten genommen. Übrigens: Wer glaubt eigentlich dieser interessenvertretung noch etwas. Die FDP sollte schleunigst aus der deutschen Politik verschwinden, damit Politik wieder ein Mindesmaß an Glaubwürdigkeit erhält.
    Hasta la Vista F.D.P.

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