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Google Street View: Koalition fährt scharfe Geschütze gegen Google auf

Googles Bilderdienst „Street View“ erhitzt weiterhin die Gemüter. Auslöser der Proteste ist die Widerspruchsfrist gegen Bilder von vier Wochen. Politiker von Union und FDP kündigen neue Gesetze zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet an. Auch die Opposition fordert Regeln.

Googles Bilderdienst "Street View" ist umstritten - und soll nach der Sommerpause auch die Politiker in Berlin beschäftigen. Quelle: dpa
Googles Bilderdienst "Street View" ist umstritten - und soll nach der Sommerpause auch die Politiker in Berlin beschäftigen. Quelle: dpa

BERLIN. Der politische Widerstand gegen den Bilderdienst „Street View“ des Internetkonzerns Google wächst. Auslöser der Proteste sind die Angebote von Google, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Häusern und Personen einlegen zu können. „Erst wenn alle Widersprüche abgearbeitet worden sind, darf Google starten“, sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Union, Peter Bleser, dem Handelsblatt. Vor allem müsse es auch nach der ersten Widerspruchsfrist von vier Wochen laufend möglich sein, Bilder löschen zu lassen. „Das Recht auf informelle Selbstbestimmung muss gewahrt bleiben.“

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„Wir brauchen eine eindeutige Rechtsgrundlage“

Bleser kündigte eine gesetzliche Regelung an, die dies garantiert. „Nach der Sommerpause muss eine generelle Regelung geschaffen werden“, sagte er. Unterstützung kam auch von der FDP. „Wir brauchen eine eindeutige Rechtsgrundlage“, sagte der verbraucherschutzpolitische Sprecher, Erik Schweickert, dem Handelsblatt. Die Rechts- sowie die Verbraucherschutzpolitiker seiner Fraktion wollten sich nach der parlamentarischen Sommerpause inhaltlich abstimmen und einen Vorstoß in der Koalition unternehmen. CDU-Politiker Bleser sagte: „Ich sehe kein Problem, dass wir uns mit der FDP verständigen.“

Mehrere Politiker von Regierung und Opposition wollen der Abbildung ihrer Häuser bei Street View eine Absage erteilen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat bereits Widerspruch eingelegt. Neben dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD- Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte auch der Grünen- Politiker Hans-Christian-Ströbele an: „Ich bin gegen Google Street View und werde die Möglichkeit wahrnehmen, Einspruch einzulegen.“ Er finde das Projekt schlicht „ungeheuerlich“, sagte er im Gespräch mit „Spiegel Online“.

Google hatte Anfang der Woche angekündigt, noch in diesem Jahr seinen umstrittenen Straßenbilderdienst „Street View“ im Internet zu starten. Dazu hat das Unternehmen die Straßen der 20 größten deutschen Städte fotografiert, um sie in Form virtueller Rundgänge anzubieten. Die Widerspruchsfrist gegen Bilder soll vier Wochen betragen. Weitere Widersprüche würden erst später bearbeitet, hieß es.

  • 13.08.2010, 01:38 UhrAnonymer Benutzer: Mariana Mayer

    Also Kohl wohnte anonym. Er hatte offiziell ein Häuschen in der Nähe von bonn, doch dort wohnte er garnicht. Sein Aufenthaltsort war nicht das offizielle Haus.

    Lediglich sein Sohnemann kam mal vorbei, machte die Rolläden runter und hielt sich eine Woche dort auf, nach Aussage mit zahlreichen bierkästen.

    Also unsere Politiker wohnen nicht da, wo sie erfasst werden könnten. Diese Rumzickerei hier, gilt wieder mal nur als Show fürs Volk, welches nicht seine 3-10 Aufenthaltsorte hat.

    Es ist Tatbestand gewesen, in den Unternehmen, Leute die sich gerade ein Häuschen/wohnung gekauft hatten, wurden aus ihren Wohnungen/häuschen vertrieben und nicht nur die banken machten ihr Geschäft damit, sondern hier ging es auch och um ganz andere Machenschaften.

    Wir leben in einer überwachtem System und es kann genau durchkalkuliert werden, ob es sinnvoll ist eine Wohnung einzukassieren oder jemandem anderst bewusst Schaden zuzufügen.
    beispiel: Hier wohnt der und der und der und der erfüllt jene Eigenschaft nicht.

    Aus diesem Grund ist die informationelle Selbstbestimmung uneingeschränkt der Person überlassen und wenn jemand Namen und Haus veröffentlichen möchte, muss er sich erst die Zustimmung holen und es darf nicht sein, dass etwas einfach getan wird nur weil jemand keinen Einspruch eingeholt hat.

    Synonymes beispiel: Erlaubte Organverpflanzung in Österreich, wenn kein Widerspruch vorliegt.

  • 13.08.2010, 00:49 UhrAnonymer Benutzer: Timo

    Die vierwöchige Widerspruchsfrist gilt ja nur, wenn jemand vor dem Veröffentlichen des Dienstes "Street View" verhindern möchte, dass die bilder seines Hauses veröffentlicht werden. ist der Dienst einmal online, kann gegen einzelne Aufnahmen noch immer Widerspruch eingelegt werden. Und meiner Meinung nach sollte der durchschnittliche bürger in der Lage sein, innerhalb von 4 Wochen eine E-Mail oder einen formlosen brief an Google zu senden, wenn er sein Haus denn nun wirklich aus Street View fern halten will.

    Auf die vielen Vorteile von Street View möchte ich hier jetzt gar nicht eingehen. Doch ich finde es verwunderlich, dass Mitmenschen sich darüber aufregen, Google würde ihre Privatsphäre verletzen und diese Äußerung vor ihrem Haus auf einem großen deutschen Fernsehsender tätigen. Selbstverständlich wird der volle Name eingeblendet.

  • 12.08.2010, 23:53 UhrAnonymer Benutzer: Politische Logik

    Googles "Street View" wird politisch kritisch als einen Eingriff in die Privatssphäre angesehen.

    Die Politik verschweigt jedoch, dass sie selbst ganz andere Geschütze auffährt und hier NiCHTS kritisiert. So werden alle Telefonieverbindungsdaten als Zwang viele Monate aufbewahrt und gespeichert. Es Letzteres kein Eingriff in die Privatssphäre ? Anders als bei GOOGLE hat hier kein bürger die Möglichkeit zu sagen, bei mir bitte nicht ... also bitte "verwischen und unscharf darstellen".

    "Eingriff" ist nicht gleich "Eingriff". Manche Dateninformationsströme geben die bürger freiwillig; manche wie bankdaten unfreiwillig. Auch hier darf der Gesetzgeber viel einsehen.

    im Laufe der Zeit machte die Politik die bürger immer gläsener. Das wird "unkritisch" gesehen.
    Nimmt aber ein privates Unternehmen "Straßenbilder auf, die frei und öffentlich zugänglich sind" ... dann ... ja dann ... ist es natürlich ein Eingriff in die Privatssphäre.

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