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Grauer Kapitalmarkt: Bundesregierung einigt sich bei Anlegerschutz

exklusiv Die Bundesregierung hat sich bei der umstrittenen Neuordnung des Anlegerschutzes geeinigt. Die rund 80 000 Verkäufer von Finanzprodukten am grauen Kapitalmarkt bleiben der Gewerbeaufsicht unterstellt.

Die Neuordnung des Anlegerschutzes geht aus einem Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer hervor. Quelle: ap
Die Neuordnung des Anlegerschutzes geht aus einem Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer hervor. Quelle: ap

BERLIN. Das geht aus einem Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer vom 6. September hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Zukünftig gibt es jedoch strenge Anforderungen an die Branche, die etwa stille Beteiligungen oder geschlossene Fonds vertreibt. "Neben der Einführung eines Sachkundenachweises und eine Berufshaftpflichtversicherung müssen die Verkäufer umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten im Vertriebsgeschäft nachkommen", heißt es in dem Schreiben. Die anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapaierhandelsgesetzes sollen "eins-zu-eins" in eine gewerbrechtliche Verordnung aufgenommen werden, heißt es weiter.

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Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) legen damit ihren Streit über den Kampf gegen dubiose Finanzberater bei, die am grauen Kapitalmarkt Verbraucher um Milliarden geprellt haben. Während Schäuble als Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vorschlug, setzte sich Wirtschaftsminister Brüderle für die Gewerbeaufsicht ein. Bislang fielen weder Verkäufer dubioser Finanzprodukte noch die Anlagen unter die Finanzaufsicht.

  • 08.09.2010, 10:01 UhrAnonymer Benutzer: Bruno

    Toll ! Die Leute in der Gewerbeaufsicht haben auch richtig Ahnung von den Produkten !!! Wieder mehr Arbeit, mehr Gebühren und Kosten für die (seriösen)
    Vermittler...

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