Wulffs Anwalt Gernot Lehr sagte „tagesschau.de“, Wulff habe seine anwaltliche Tätigkeit 1994 beendet und danach keinerlei Einkünfte mehr aus seiner Anwaltstätigkeit erhalten. Die Kanzlei erklärte ihrerseits, Wulff sei von 1994 bis 2011 in einem freien Mitarbeiterverhältnis als Außensozius geführt worden, ohne aber Mandanten zu vertreten.
Als „vordemokratische Ehrfurcht vor dem Staatsoberhaupt“ kritisiert der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim die Zurückhaltung der Staatsanwaltschaft im Fall Wulff. „Während sie gegen den früheren Sprecher Olaf Glaeseker ermittelt, wird der Verdacht gegen den Bundespräsidenten in Abrede gestellt. Das ist sehr merkwürdig“, sagte der Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer der „Passauer Neuen Presse“.
„Beim Bundespräsidenten liegt nach allem, was man weiß, mindestens der Anfangsverdacht einer strafbaren Vorteilsannahme vor. Da wundert es schon, dass die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnimmt“, sagte Arnim. Nach seiner Ansicht müssten die Ermittler die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten durch den Bundestag beantragen.
Allerdings könne niemand Wulff zwingen, sein Amt aufzugeben. Ein Problem dabei sei, dass er ohne materielle Absicherung dastünde, wenn er jetzt zurücktreten wurde, sagte Arnim. „Nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten stünde ihm der Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge nicht zu.“ Für einen Rücktritt aus persönlichen Gründen sei kein Anspruch auf Ehrensold vorgesehen. Auf die Pensionsansprüche aus seiner Tätigkeit als Ministerpräsident müsste Wulff noch bis zu seinem 60. Lebensjahr warten.
Der BW-Bank-Kredit an den Bundespräsidenten für den Kauf eines Wohnhauses beschäftigt nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ nun auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Es seien zwei Beschwerden gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen, kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Bank und den Bundespräsidenten wegen des Verdachts der Untreue oder der Vorteilsannahme einzuleiten, sagte Staatsanwältin Claudia Krauth der Zeitung. Die Generalstaatsanwaltschaft müsse nun innerhalb von vier Wochen prüfen, ob die Beschwerden begründet seien.
Langsam wird es wirklich unerträglich. Vor allem ist Berichterstattung der Presse unseriös. Warum soll der damalige MP Wulff eine Geschäftsbeziehung im Jahre 2007 zu Herrn G. haben, wenn er viele Jahre vor seiner Zeit als MP in einer Kanzlei beschäftigt war,deren Vermieter oder Mandant Herr G. war oder ist? Völlig absurd! Ein wenig Rechtskenntnis darf man wohl beim HB voraussetzen oder etwa nicht?
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Liebe Journalisten: Könnt ihr mal bitte erst dann wieder über diese Affäre schreiben, wenn ihr was WIRKLICH skandalöses herausgefunden habt?
Die sogenannte Salamitaktik kommt nämlich deshalb zustande, weil ihr immer irgendwelche unwichtigen Details vorschnell veröffentlicht. Ich hätte nie damit gerechnet, dass ein Bobbycar oder ein Briefkopf in der Lage ist, einen Bundespräsidenten zu schädigen... Ernsthaft!?!?
Ich bin dafür, dass ihr Herrn Wulff in aller Ruhe durchleuchtet und dann am Ende meinetwegen eine komplette Ausgabe Herrn Wulff widmet... aber die jetzige Vorgehensweise ist nur noch nervend!
Bin dafür, dass Herr Wulff jedem relevanten Chefredakteur ein Bobbycar spendiert. Dann können die sich treffen und ein Bobbycar-wettrennen veranstalten.
Wie im Kindergarten! Schlagzeilen mit so wenig Substanz kannte ich bisher nur aus dem Sommerloch...
Wäre Wulff so bespitzelt worden wie die LINKEN wäre das nicht passiert.
10 Kommentare
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