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Grundgesetzänderung geplant: Zähe Verhandlungen um Jobcenter-Reform

Bei einem ersten Spitzentreffen zwischen Bundesarbeitsministerium von der Leyen und SPD-Fraktionschef Steinmeier zeigte sich das ganze Drama: Beide Seiten wollen das Grundgesetz ändern, doch um das "wie" muss wohl noch lange gerungen werden.

Job-Center in Frankfurt/Oder: Auslaufmodell oder Zukunftskonzept? Quelle: dpa
Job-Center in Frankfurt/Oder: Auslaufmodell oder Zukunftskonzept? Quelle: dpa

HB BERLIN. Bei der angestrebten Reform der Jobcenter zeichnet sich keine rasche Einigung von Union und SPD ab. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD - Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier bekräftigten am Freitag den Willen, sich auf eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter verständigen zu wollen. Beide Seiten dämpften nach einer ersten Gesprächsrunde in Berlin jedoch Erwartungen an zügige Neuregelungen.

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"Der gemeinsame Wille ist da", sagte von der Leyen. Man stehe aber erst am Anfang. "Es liegt noch viel Arbeit vor uns." Nach den Worten Steinmeiers ist man es den Arbeitslosen schuldig, zu einer Lösung zu kommen. Eine völlige Wahlfreiheit der Kommunen bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen komme aber nicht in Betracht.

Die Jobcenter, in denen sich Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam um Hartz-IV-Empfänger kümmern, hatte das Bundesverfassungsgericht als unzulässige Mischverwaltung beanstandet. Die Frist für eine Neuregelung läuft Ende des Jahres ab.

Auf die notwendige Grundgesetzänderung - die auch die Existenz der Optionskommunen sichern soll, die sich in Eigenregie um Langzeitarbeitslose kümmern - hatte sich die Union auf Druck der CDU/CSU-Ministerpräsidenten geeinigt. Die Sozialdemokraten haben Bedingungen für eine Verfassungsänderung gestellt. So sind sie nur zur begrenzten Aufstockung der Optionskommunen bereit und lehnen deutliche Kürzungen bei der Arbeitsmarktförderung ab.

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