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15.10.2008 
Expertise des Bundestages

Gutachten: Kein Zeitdruck bei Erbschaftsteuer

Im Streit über die Reform der Erbschaftsteuer steht die große Koalition offenbar nicht unter so großem Zeitdruck wie bisher angenommen. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor.

Vorübergehend könnte das geltende Recht weitergelten. Foto: apLupe

Vorübergehend könnte das geltende Recht weitergelten. Foto: ap

HB BERLIN. Demnach könnte das alte Recht übergangsweise auch ohne Neuregelung im kommenden Jahr weitergelten. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2008 gefordert.

In der Expertise, aus der die „Bild“-Zeitung vom Mittwoch zitiert, wird zwar betont, dass Karlsruhe eine Neuregelung bis zum Jahresende gefordert habe, weil das geltende Recht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Doch gingen die Verfassungsexperten der Bundestagsverwaltung davon aus, dass im Falle einer nicht mehr fristgerechten Einigung von Union und SPD auf ein neues Gesetz übergangsweise das alte Recht weiter gelte und die Erbschaftsteuer nicht erlösche.

Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung aufgegeben hatte, heißt es laut „Bild“ in dem Gutachten: „Eine solche staatsrechtliche Pflichtverletzung (gemeint ist das Ausbleiben einer Neuregelung, Anmerkung der Redaktion) dürfte sich jedoch nicht automatisch auf die einfachgesetzliche Ebene auswirken.“ Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibe das alte Recht „bis zu einer Neuregelung“ weiter anwendbar.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geht derweil weiter davon aus, dass die Steuer wegfällt, sollte es bis zum 31. Dezember 2008 keine Neuregelung geben. „Solange wir kein verfassungsgemäßes Gesetz haben, gibt es dann keine Erbschaftssteuer“, sagte der SPD-Politiker der „Passauer Neuen Presse“ und warnte zugleich Bayern. Bayern müsse dann in der Finanzkrise auf 800 Millionen Euro jährlich verzichten, sagte der Finanzminister. Er hoffe, dass man sich bis Jahresende auf eine Reform verständigt.

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ sind die Verhandlungen über die Reform wegen des Widerstands der CSU abermals vertagt worden. Die Arbeitsgruppe der großen Koalition werde sich nicht wie geplant in dieser Woche, sondern erst Anfang November erneut treffen, wenn Horst Seehofer zum neuen CSU-Vorsitzenden gewählt sein werde, wird SPD-Fraktionschef Peter Struck zitiert. „Vor dem CSU-Parteitag am 25. Oktober und der Wahl Seehofers scheint die CSU nicht handlungsfähig zu sein.“

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