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Haftbefehle gegen Steuerfahnder: „Schweiz müsste auch Finanzminister Schäuble anklagen“

Die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder sorgen für Unmut. Für die Steuergewerkschaft ist klar: Nach Schweizer Logik müsste auch Finanzminister Wolfgang Schäuble von den Eidgenossen angeklagt werden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist im Mittelpunkt des Schweizer Steuerstreits. Quelle: dpa
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist im Mittelpunkt des Schweizer Steuerstreits. Quelle: dpa

BerlinDie Schweizer Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder sorgen in Deutschland weiter für Empörung. Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, nannte das Schweizer Vorgehen ein absurdes Schauspiel. „Das sind Bauernopfer“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. „Folgt man der Schweizer Logik, müssten der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angeklagt werden.“

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Eigenthaler forderte eine harte Reaktion und empfahl die USA als Vorbild. „Die Vereinigten Staaten erhalten die Daten von Steuerhinterziehern von der Schweiz, weil sie mit Abbruch der Geschäfte drohen. Das ist die einzige Sprache, die die Schweizer Banken verstehen“, sagte Eigenthaler.

Der Streit über das Steuerabkommen

  • Entstehungsgeschichte

    Deutsche Kapitalflüchtlinge haben schätzungsweise bis zu 180 Milliarden Euro illegal in die Schweiz geschleust. Damit sie ihr Geld künftig nicht mehr im Nachbarland vor dem deutschen Fiskus verstecken können, haben die Finanzminister beider Staaten im Oktober 2010 ein neues Steuerabkommen vereinbart, das 2013 in Kraft treten soll.

  • Streitpunkte

    Den von SPD und Grünen geführten Bundesländern gehen die bisher vereinbarten Regelungen jedoch nicht weit genug. Umstritten sind unter anderem die geplante Besteuerung des Milliarden-Altvermögens deutscher Kunden bei Schweizer Banken sowie der Grad von deren Anonymität. Kritiker halten die Pauschalsteuer für ungerecht gegenüber Steuerehrlichen. Sie monieren, dass die Namen deutscher Steuerbetrüger weiter im Dunkeln bleiben - anders als im Fall von US-Bürgern.

  • Wo gehen die Einnahmen hin?

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist auf SPD und Grüne angewiesen, da der Bundesrat das Steuerabkommen billigen muss. Von den erhofften Milliarden-Einnahmen erhält der Bund weniger als die Hälfte, der Rest geht an Länder und Kommunen. Scheitert das Abkommen, fließt weniger oder überhaupt kein Geld.

Wenn die Schweiz auf Anwendung ihres Strafrechts bestehe, so Eigenthaler weiter, dann müsse auch deutsches Strafrecht angewendet werden: „Deutschland sollte die Vorstände der Schweizer Banken anklagen und Haftbefehle beantragen. Sie leisten Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das wäre die angemessene Reaktion. Deutschland darf nicht kuschen.“

Die Schweizer Justiz hatte rund zwei Jahre nach dem Ankauf einer Steuersünder-CD Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder erlassen, weil sie deren Aktion nach Medienberichten als „nachrichtliche Wirtschaftsspionage“ und Verstoß gegen das Bankgeheimnis wertet. Die drei Beamten sollen im Februar 2010 am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuerhinterzieher beteiligt gewesen sein.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen stärkte den Steuerfahndern den Rücken. „Wir sind natürlich mit unseren Beamten solidarisch und diese Haftbefehle waren vollkommen inakzeptabel“, sagte der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen der „Neuen Westfälischen“ aus Bielefeld. Der Vorgang zeige aber auch, dass die steuerrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland in Ordnung gebracht werden müssten. Deshalb solle das Steuerabkommen zwischen beiden Ländern bald in Kraft treten.

  • 10.04.2012, 13:19 Uhrbesserer_Insider

    Hallo insider,
    haben offensicht sehr viel Langeweile, um sich das ganze Archiv der "Zeit" zu lesen. Komischerweise ist kein Artikel jünger als 50 Jahre. Was Sie an da anpragern ist ein halbes Jahrhundert her!

    Zum EStG von 1934. Es sind heute noch eine ganze Reihe von Gesetzen aus der Weimarer Republik gültig - man denke nur an das BGB von 1896! Die Reichs-AO, die bis 1976 galt und die Sie (wegen dem Wörtchen "Reich"? - das Deutsche Reich gab es VOR den Nazis) diskreditieren ist von 1919!
    Das EStG heißt im Vollzitat übrigens: "Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist"

    Lesen Sie bei den Urteilen, die Sie zitieren eigentlich auch mehr als die Überschrift? Z.B. OLG Celle, Beschluß vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86: § 336 StGB kommt nicht zur Anwenung, ein Finanzbeamter eben nicht "wie ein Richter" entscheiden. Soll heißen, er hat nicht das letzte Wort!

    Zu dem Vorwurf der Hehlerei: Daten kann man nicht klauen! Es sind keine Sachen! Deswegen wird gegen die Steuerfander auch wegen Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis ermittelt!

    Zu guter letzt vom BVerfG. Das zeigt regelmäßig, dass es unabhängig vom Fiskus ist. Siehe Urteile zur Pendlerpausche, Rentenbesteuerung, Vermögenssteuer usw.

  • 05.04.2012, 16:40 UhrMazi

    @Kasper
    Wenn Sie das so annehmen, dann sollten Sie die CDU fragen, ob dem wirklich so ist. Dort kann man Ihnen kompent Auskunft geben.

    Sie dürfen auch darüber nachdenken, ob eben dieses geplante neue Abkommen es einigen deutschen Parteien erlauben könnte, einmal nach dort geschafftes Geld legal wieder zurückzuholen.

    Seinerzeit sind bestimmt nicht alle Koffergeschäfte aufgeflogen und deshalb besteht berechtigtes Interesse aus eigenem Antrieb an diesem neuen Abkommen. Zumwinkel und andere sind lediglich als Ablenkungsmannöver einzustufen. Dem volk sollte offensichtlich ein Feindbild geliefert werden.

  • 05.04.2012, 10:59 UhrMazi

    @MaWo
    Grundsätzlich stimmt das, was Sie schreiben. Ihre Artikelangaben entsprechen dem Vertragsentwurf zum ESM.
    Der dortige Artikel 27 ist im eigentlichen Vertrag ist jetzt Artikel 32 ist jetzt unter Artikel 35 zu finden.

    Die Artikel dazwischen sind aus demokratischer Sicht aber auch nicht anders.

    Aber ich habe grundsätzliche Zweifel, ob der ESM-Vertrag dem Geist unseres Grundgesetzes entspricht. Wenn unsere Abgeordneten dem Geist unseres Grundgesetzes widersprechen, aus dem sie übrigens ihre eigene Legitimität ableiten, bezweifle ich die Rechtmäßigkeit ihrer Zustimmung.

    Unsere gewählten Abgeordneten haben Rechte, Rechte über die Steuereinnahmen zu verfügen. Aber Sie haben m.E. auch bei der Ausübung ihrer Rechte darauf zu achten, bzw. zu überwachen, dass die Gelder nachprüfbar zweckgebunden verwandt werden. Auf diese Nachprüfung seitens der Abgeordneten im Voraus zu verzichten, ist m.E. ein Verstoß gegen den Geist unserer demokratischen Grundordnung.

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