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23.01.2008 
Erbschaftsteuer

Hamburger zahlen am meisten Erbschaftsteuer

von Axel Schrinner

Wer in Hamburg lebt, kann in Deutschland mit den größten Erbschaften rechnen. Laut neuen Daten aus dem Bundesfinanzministerium kassierte Hamburgs Finanzsenator Michael Freytag (CDU) 2007 im Schnitt 124 Euro Erbschafsteuer je Einwohner, fast zweieinhalb Mal so viel wie im Bundesschnitt. Dagegen profitieren Ost-Finanzminister kaum von Nachlässen.

DÜSSELDORF. Überdurchschnittlich viel wird auch in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern geerbt – sehr zur Freude des jeweiligen Finanzministers. Ganz anders sieht es in Ostdeutschland aus: Nur 1,5 Prozent des gesamtdeutschen Erbschaftsteueraufkommen entsteht im Osten – knapp 65 Mill. Euro nahmen die fünf neuen Länder im letzten Jahr von den gut 13 Millionen Bürgern im Osten ein. Je Einwohner kassieren die ostdeutschen Finanzminister gerade einmal vier bis sechs Euro Erbschafsteuer. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen überwiesen die rund 18 Millionen Einwohner 2007 mehr als eine Mrd. Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus. Die Erbschaftsteuer steht allein den Ländern zu.

„Für unseren Haushalt ist die Erbschaftsteuer unverzichtbar“, sagte NRW-Finanzminister Helmut Linssen (CDU). Sein Amtskollege aus Baden-Württemberg, Gerhardt Stratthaus (CDU), hatte zum Wochenbeginn die Erbschaftsteuer als „äußerst fragwürdig“ bezeichnet. Der Verwaltungsaufwand sei im Vergleich zum Ertrag schon jetzt sehr hoch, und die geplante Reform mache die Steuer „noch viel komplizierter.“


Tabelle  Infografik: Erbschaftsteuer.


Die geplante Erbschaftsteuerreform sieht vor, grundsätzlich alle Vermögensarten gleich zu bewerten. Gleichzeitig soll Erben von „produktivem Betriebsvermögen“ ein Großteil der Steuer erlassen werden, sofern sie den Betrieb 15 Jahre ohne größere Umstrukturierungen fortfährt. Maßstab für Reorganisationen soll die Lohnsumme sein. Wirtschaft bzw. Finanzverwaltung müssen daher neue Daten bereitstellen und prüfen, mit der das Einhalten der Verschonungsregeln dokumentiert und nachvollzogen werden kann. „Ich höre schon die Forderungen der Steuergewerkschaft nach mehr Personal“, so Linssen. Die Erbschaftsteuerreform soll dieses Jahr in Kraft treten; Erben können rückwirkend ab 2007 zwischen altem und neuen Recht wählen, Beschenkte jedoch nicht. Laut Referentenentwurf soll die Reform die Länder dieses Jahr 185 Mill. Euro kosten. Legt man die Steuerschätzung zu Grunde, würde das Erbschaftsteueraufkommen dann 2008 bei 4,2 Mrd. Euro verharren.

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