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12.06.2008 
Neuer Rundfunkstaatsvertrag

Harsche Kritik an Internet-Expansion von ARD und ZDF

von Hans-P. Siebenhaar und Thomas Sigmund

In der Wirtschaft trifft der beschlossene Arbeitsentwurf zum neuen Rundfunkstaatsvertrag weitgehend auf Ablehnung. Der Vorwurf: Die Einschränkungen für die Online-Expansion von ARD und ZDF sind keineswegs ausreichend. Von einer Verzerrung des Wettbewerbs und einer Beeinträchtigung der Vielfalt der deutschen Medienlandschaft ist die Rede.

ARD und ZDF sollen online "sendungsbezogen" berichten, keine "elektronische Presse" veranstalten. Foto: dpaLupe

ARD und ZDF sollen online "sendungsbezogen" berichten, keine "elektronische Presse" veranstalten. Foto: dpa

DÜSSELDORF/BERLIN. "Damit werden die staatlich finanzierten Medien im Internet legitimiert", kritisierte Rundfunkexperte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Der VDZ wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hoffen nun, auf die Gespräche der Rundfunkkommission der Länder mit der EU-Kommission, um eine erwartete Wettbewerbsverzerrung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Medien zu verhindern.

Auslöser der Kritik ist ein Gesetzeswerk mit dem sperrigen Namen zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In dem Gesetz werden unter anderen die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF geregelt. Eine zentrale Frage lautet: Erstreckt sich ihr Programmauftrag auf das Internet? Mit der Konsequenz, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig mit gebührenfinanzierten Angeboten Verlage und Privatsender im Netz angreifen könnten. Fast alle Zeitungen, Zeitschriften und Privatsender sind mit kostspieligen Portalen ins Netz gegangen und sehen darin wie die EU-Kommission eine unfaire Wettbewerbssituation. Während die Privaten ihre Angebote über Werbung finanzieren müssen, bedienen sich ARD und ZDF aus der Rundfunkgebühr.

Da das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF rechtliche Grenzen beim Internetauftritt gesetzt hatte, legten die Länder einen Arbeitsentwurf vor. ARD-Vorsitzender Fritz Raff sagte: "Es bleibt dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet." Laut Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sehen die Eckpunkte vor, dass die so genannten Telemedien von ARD, ZDF und Deutschlandradio "sendungsbezogen" sein sollen, also Beiträge auch immer in einem Zusammenhang zu Programmbeiträgen stehen müssen. Es dürfe keine "elektronische Presse" geben und Beiträge dürfen nur zeitlich begrenzt im Internet - in der Regel sieben Tage - abrufbar sein. "Nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebot sind unzulässig", heißt es dem beschlossenen Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag, der dem Handelsblatt vorliegt.

Zu den "Tabus" gehören Kontaktbörsen, Beratungsdienste und Freizeittipps. Laut Koch gibt es aber keine finanzielle Deckelung für die Internet-Aktivitäten der Sender. Sportliche Großereignisse, dazu gehört auch die Bundesliga, dürfen nur 24 Stunden abrufbar sein. Für andere Sportereignisse gilt die Sieben-Tage-Frist. Der Entwurf wird nun mit den Anstalten und Medienunternehmen diskutiert und am 23. und 24. Oktober auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz in Dresden abschließend beraten.

Vorher solle der Arbeitsentwurf mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, insgesamt seien sich die Landeschefs weitgehend einig. "Der Kompromiss war eine harte Nuss", sagte Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, dem Handelsblatt. "Mit diesem beschlossenen Arbeitsentwurf können alle beteiligten Seiten ganz gut leben", meint der Vertrauter von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD).

Medienunternehmen sahen trotz ihrer scharfen Kritik auch positive Signale in dem Arbeitsentwurf. Nach Meinung des VDZ stünden nun die Chancen viel besser, dass sich die "real existierende öffentlich-rechtliche Online-Presse" auf sendungsbezogene Inhalte beschränken muss. "Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung," sagte VDZ-Medienpolitiker Fiedler. Doch sehen die Verleger noch Nachbesserungsbedarf. Sie fordern ein Verbot von Ratgeberportale im Internet.

Auch die privaten Rundfunkveranstalter würdigten das Entgegenkommen der Länderchefs. Jürgen Doetz, Präsident des privaten Rundfunkverbandes VPRT, sprach von einem "positiven Signal". Der frühere Vorstand des Fernsehkonzerns Pro Sieben Sat1 setzt nun auf die EU-Kommission, damit ein fairer Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien gewährleistet wird.

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