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Hartz-IV-Bildungspaket: Antragsfrist für Bildungshilfen wird verlängert

Nun sollen die Kommunen die Werbetrommel für von der Leyens Prestigeprojekt rühren - bislang war das Interesse gering. Zudem wird die Antragsfrist für die Erstattung von Bildungsleistungen bis Ende Juni verlängert.

Ein Schüler holt ein Federmäppchen aus seiner Schultasche. Quelle: dpa
Ein Schüler holt ein Federmäppchen aus seiner Schultasche. Quelle: dpa

BerlinDie Antragsfrist für rückwirkende Leistungen aus dem Bildungspaket für arme Familien wird bis zum 30. Juni verlängert. Dies teilte Sozialministerin Ursula von der Leyen am Donnerstag nach einem Krisentreffen mit Ländern und Kommunen in Berlin mit. Das sei gemeinsam verabredet worden, sagte die CDU-Politikerin. Zudem wolle man Eltern sowie Mitarbeiter von Behörden, Kindertagesstätten und Schulen besser informieren. Die Maßnahme sieht konkret so aus: Die Kommunen schreiben die betroffenen Eltern an und benennen dabei auch konkret die Ämter, bei denen sie Bildungshilfen für ihre Kinder beantragen können.

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Hintergrund des Berliner Treffens war der schleppende Start des Bildungspakets. Bisher haben nur wenige arme Familien die Leistung beantragt. Die nun verlängerte Frist für rückwirkende Leistungen sollte eigentlich bereits zum 30. April auslaufen. Nun haben die Eltern länger eine Chance, sich Zuschüsse auf warmes Mittagessen, Nachhilfe und andere Leistungen für die Monate Januar bis März doch noch zu sichern.

Es geht um insgesamt 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen mit Hartz-IV-Leistungen, Geringverdienern mit Kinderzuschlag und Wohngeldempfängern. Auch sollten Schulen und Kitas direkt auf die Eltern zugehen. Das Bildungspaket war zusammen mit der Hartz-IV-Neuregelung am 29. März in Kraft getreten.

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