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Hartz-IV-Jobcenter: Kommunen sollen Hartz IV stärker steuern

Im Ringen um neue Strukturen der Hartz-IV-Jobcenter nehmen die 16 Länder Kurs auf ein Modell, mit dem die Kommunen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestärkt würden. Doch ob der Weg zu einer zügigen Lösung führt, ist völlig offen. Auch das von Bundesarbeitsminister Scholz favorisierte Modell eines kooperativen Jobcenters stößt auf Vorbehalte.

Bundesabeitsminister Olaf Scholz will sich bis Juni mit den Ländern auf eine neue Hartz-IV-Verwaltung einigen. Foto: Archiv Quelle: dpa
Bundesabeitsminister Olaf Scholz will sich bis Juni mit den Ländern auf eine neue Hartz-IV-Verwaltung einigen. Foto: Archiv Quelle: dpa

BERLIN. Demnach müsste sich die BA bei der praktischen Hilfe für Langzeitarbeitslose künftig im wesentlichen auf die Arbeitsvermittlung beschränken. Die Kommunen sollen dagegen im Rahmen einer Bundesauftragsverwaltung die Auszahlung von Arbeitslosengeld II übernehmen – neben ihren Kernaufgaben wie Schuldnerberatung und Wohnkostenhilfe.

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Das Modell soll nach dem Willen der Länder eine zentrale Rolle bei den weiteren Beratungen über den Umbau der Hartz-IV-Strukturen spielen, den das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. „Die Tendenz muss eindeutig näher zu den Kommunen gehen“, stellte sich Sachsen-Anhalts Arbeitsminister Rainer Haseloff (CDU) hinter das auch von Bayern favorisierte Modell. Ein „Bundessozialamt“ könne niemand wollen.

Ob dieser Weg zu einer zügigen Lösung führt, ist indes völlig offen. Denn er stößt weder bei Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD) noch bei den kommunalen Spitzenverbänden auf erkennbare Sympathie. Abschließend geklärt ist nach einer Sonderkonferenz der Sozialminister direkt vor Pfingsten nur, dass eine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die möglichst bis Ende Juni ein Konsensmodell liefern soll.

Auslöser des Problems ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2007. Danach ist die Zusammenarbeit von BA und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften – sie gilt derzeit in 350 von 440 Städten und Kreisen – eine rechtswidrige „Mischverwaltung“. Nach einer Vorgabe des Gerichts muss dieser Mangel bis Ende 2010 behoben sein. Das Thema ist heikel, weil damit die in der Praxis gerade erst halbwegs eingespielte Umsetzung der Arbeitsmarktreform auf eine neue Probe gestellt wird.

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