BerlinTrotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm ESM nur unter Vorbehalten zu erlauben, befürchten Politiker von Union und FDP, dass die Euro-Rettung zu einem Fass ohne Boden werden könnte. „Unter dem Strich sind wir der Haftungs- und Schuldenunion wieder ein großes Stück näher gekommen“, sagte der Haushaltsexperte und CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch Handelsblatt Online. Jetzt werde die Europäische Zentralbank (EZB) „im ganz großen Stil Staatsanleihen kaufen und sich endgültig von ihrem Vorbild der Bundesbank verabschieden - in Richtung Banca d'Italia“.
Ein Ende dieser Entwicklung sei nicht in Sicht. „Es wird jetzt immer weiter gehen, Programm um Programm, weil es bequemer ist, sich von anderen die Zinsen subventionieren zu lassen, als mühsame Strukturanpassungen umzusetzen“, sagte Willsch weiter. „Wer wissen will, wohin die Reise geht, soll sich die Situation Italiens in den 70er und 80er Jahren vergegenwärtigen: Inflation, ausufernde Schulden, kaum Wachstum.“
Die Finanzminister der 17 Euro-Länder unterzeichnen den Vertrag zur Schaffung des permanenten Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilisierungsmechanismus). Er soll ab Mitte 2013 stehen, einen Umfang von 700 Milliarden Euro haben und im Notfall Eurostaaten vor der Pleite bewahren. Der Betrag soll sich aufteilen in 620 Milliarden Euro sogenanntes abrufbares Kapital oder Garantien und ein eingezahltes Grundkapital von 80 Milliarden Euro.
Die Mitglieder der FDP können über die Haltung ihrer Partei zum ESM entscheiden. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler übergibt in der Parteizentrale die Unterschriften von mehr als 3800 Mitgliedern und bringt damit das Verfahren auf den Weg. Schäffler und seine Mitstreiter wollen den dauerhaften Rettungsschirm verhindern.
Der FDP-Mitgliederentscheid bestätigt den Kurs der Parteiführung. Den Antrag der ESM-Gegner unterstützten lediglich 44,2 Prozent.
Die Finanzminister der Eurozone verständigen sich unter anderem darauf, dass der Krisenfonds am 1. Juli 2012 starten soll - und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant.
Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Ratifizierung des ESM-Vertrags und zur finanziellen Beteiligung an dem neuen Fonds. Deutschland finanziert den ESM mit Bareinlagen von 21,7 Milliarden Euro und übernimmt Garantien von 168,3 Milliarden.
Die Euro-Finanzminister einigen sich, den neuen Rettungsfonds auf rund 800 Milliarden Euro aufzustocken, indem auch verschiedene Töpfe aus dem bisherigen Fonds EFSF hinzugezählt werden.
Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei den ESM-Verhandlungen den Bundestag nicht ausreichend unterrichtet. Damit habe die Regierung die Informationsrechte des Parlaments verletzt, entscheidet Karlsruhe auf eine Klage der Grünen-Fraktion. Der Bundestag müsse frühzeitig und effektiv Einfluss auf die Willensbildung der Bundesregierung nehmen können.
Die Bundesregierung einigt sich mit SPD und Grünen auf ein Kompromisspaket zur Ratifizierung von europäischem Fiskalpakt und ESM. Für die Verabschiedung des Fiskalpakts ist die Regierung wegen der nötigen Zweidrittelmehrheit auf Stimmen der Opposition angewiesen. Gauck teilt mit, er werde die Gesetze auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts wegen angekündigter Klagen zunächst nicht unterzeichnen.
Bundestag und Bundesrat verabschieden jeweils mit Zweidrittelmehrheit die Gesetzentwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM. Bei den drei Abstimmungen zum ESM verfehlt die schwarz-gelbe Koalition aber die Kanzlermehrheit. Im Bundesrat lehnt nur das von SPD und Linken regierte Brandenburg die Verträge ab. Beim Bundesverfassungsgericht gehen mehrere Klagen gegen die Gesetze ein.
In Karlsruhe findet die mündliche Verhandlung über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt und zum ESM statt. Die Kläger - darunter die Bundestagsfraktion der Linken, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler - sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Sie befürchten, dass das Haushaltsrecht des Bundestags ausgehöhlt wird. Sie wollen verhindern, dass Gauck die Gesetze unterzeichnet, bevor das Gericht im Hauptsacheverfahren über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat.
Es bleibt dabei: Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum dauerhaften Eurorettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt wie geplant. Der Termin bleibe trotz des neuen Eilantrags des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler bestehen, entschied das Gericht. Gauweiler hält den am 6. September gefassten Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für mögliche unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen finanzschwacher Staaten für verfassungswidrig. Er hatte beantragt, den Urteilstermin vom 12. September zu verschieben, falls das Gericht nicht bis zu diesem Termin über seinen Antrag entscheiden könne.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnt die Eilanträgen gegen den Rettungsschirm ab, der Weg ist frei.
Die Befürchtungen von Willsch kommen nicht von ungefähr. Denn mit Inkrafttreten des ESM wäre auch der Weg für das Anleihekaufprogramm der EZB frei. Sie will unter Umständen Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen; Voraussetzung dafür ist, dass diese einen Hilfsantrag beim Rettungsschirm stellen.
Spanien erwägt bereits einen Antrag auf stützende Anleihenkäufe und könnte damit als erstes Euroland vom neuen Kaufprogramm der EZB profitieren. Entschieden sei aber noch nichts, sagte Ministerpräsident Mariano Rajoy im Parlament in Madrid: „Ich weiß nicht, ob es notwendig ist, dass Spanien darum bitten muss.“
Die Karlsruher ESM-Entscheidung hatte zuvor europaweit große Erleichterung ausgelöst. Dass das Bundesverfassungsgericht den Beitritt Deutschlands zum dauerhaften „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ genehmigte, aber rote Linien einzog, damit können die meisten offenbar gut leben. So muss verbindlich festgelegt werden, dass der deutsche Anteil am Rettungsschirm auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt - sofern der Bundestag keine andere Entscheidung trifft. Doch einen Tag danach kommen schon erste Zweifel auf.

Genau so siehts aus.
Berthold Brecht: Kälbermarsch
Hinter der Trommel her
trotten die Kälber.
Das Fell für die Trommel
liefern sie selber.

§ 1
(1) Die Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes werden von dem zuständigen Bundesminister gemeinsam
mit dem Richterwahlausschuß berufen und vom Bundespräsidenten ernannt.
(2) Bei der Berufung eines Richters an einen obersten Gerichtshof wirkt der für das jeweilige Sachgebiet
zuständige Bundesminister mit.
Erklärt doch die Entscheidung und warum die Börsen bereits vorweg gestiegen sind.

Wir sind in einer mißlichen Lage: Auf der einen Seite sind wir für eine unabhängige Zentralbank, die sich stur auf ihre Aufgabenstellung Geldwertstabilität konzentriert. Wenn es jetzt heißt, der unlimitierte Ankauf sei demokratisch nicht legitimiert, dann spielen wir all denen in die Hände, die die EZB sowieso an Politikers Leine legen wollen. Der Weg muß daher sein, ganz cool juristisch zu prüfen, ob dieses Ankaufsprogramm vom Auftrag der EZB gedeckt ist oder nicht. Und das macht Karlsruhe als nächstes - wahrscheinlich muß die Frage (leider) dem EuGH vorgelegt werden.
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