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15.10.2008 
"Keine neuen Hürden am Arbeitsmarkt"

Hundt: Mindestlohngesetze stoppen

von Dietrich Creutzburg

Angesichts schlechter Konjunkturaussichten werden Forderungen nach einer Entlastung von Unternehmen laut. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte im Gespräch mit dem Handelsblatt die große Koalition auf, ihre Mindestlohn-Pläne zu kippen. Er mahnte stattdessen weitere Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung an.

Der Arbeitsmarkt darf nicht belastet werden, fordert Dieter Hundt. Foto: dpaLupe

Der Arbeitsmarkt darf nicht belastet werden, fordert Dieter Hundt. Foto: dpa

„Ich fordere den Bundestag auf, die Ermächtigung zur Schaffung gesetzlicher Mindestlöhne zu stoppen“, sagte Hundt dem Handelsblatt. „Bei abkühlender Konjunktur und gleichzeitiger Finanzkrise braucht Deutschland keine neuen Hürden am Arbeitsmarkt“, sagte er.

Parallel zur Vorbereitung des Finanzmarkt-Rettungspaketes befasst sich der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung mit den vom Kabinett bereits verabschiedeten Gesetzentwürfen, die einen Ausbau branchenbezogener Mindestlöhne zum Ziel haben. Notwendig seien jedoch nun „weitere Reformen zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung“, forderte Hundt. „Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten muss alles unterbleiben, was Unternehmen und Arbeitsmarkt zusätzlich belastet“, verlangte er.

Neben einer Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf bis zu acht weitere Branchen plant die Koalition eine Neufassung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Letzteres würde es ermöglichen, dass in Branchen mit geringer Tarifbindung künftig Mindestlöhne durch Expertenausschüsse statt durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände festgelegt werden.

Welche Branchen konkret neu in das Entsendegesetz aufgenommen werden sollen, darüber diskutiert derzeit noch eine gesonderte Koalitionsarbeitsgruppe. Umstritten ist zwischen Union und SPD unter anderem, ob die Zeitarbeit einen Mindestlohn bekommen soll. Beim Mindestarbeitsbedingungengesetz bedarf es solcher Vorklärungen nicht mehr, da über seine Anwendung jeweils ad hoc ein neuer Hauptausschuss mit Vertretern der Sozialpartner entscheiden soll.

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