28.06.2005

Gewerkschaft will notfalls flexible Tarifverträge aufkündigen: IG Metall droht Merkel mit Klassenkampf

Die IG Metall droht mit einem harten Kurswechsel in der Tarifpolitik, sollte eine neue Bundesregierung gesetzliche Öffnungsklauseln einführen.

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IG-Metall-Vize Berthold Huber droht mit Klassenkampf. Foto: dpaLupe

IG-Metall-Vize Berthold Huber droht mit Klassenkampf. Foto: dpa

BERLIN. "Wenn eine künftige Regierung Hand an die Tarifautonomie legt, kann das zur Aufkündigung des Tarifabschlusses von Pforzheim führen", warnte ihr Zweiter Vorsitzender Berthold Huber im Gespräch mit dem Handelsblatt. Falls die Politik eine tarifpolitische Auseinandersetzung auf der Ebene der einzelnen Betriebe erzwinge, mache der bisherige Weg einer Anpassung des Flächentarifs an betriebliche Belange keinen Sinn mehr. "Es gibt dann nur noch den Flächentarif pur, und ansonsten gilt: Herzlich Willkommen im neuen Klassenkampf", sagte Huber.

Damit kündigte Huber erstmals konkrete Konsequenzen für die Tarifpolitik an, sollten Union und FDP nach einem möglichen Wahlsieg gesetzliche Öffnungsklauseln einführen. Die nächste Lohnrunde für die knapp 3,5 Millionen Beschäftigten der Metallindustrie Anfang 2006 steuert damit auf einen Grundsatzkonflikt um die Zukunft des Tarifsystems zu. Mit dem Abschluss von Pforzheim im Februar 2004 hatten IG Metall und Arbeitgeber ihren Flächentarif deutlich flexibilisiert.

Seither können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen vom Flächentarif abweichen und die Wochenarbeitszeit von 35 auf bis zu 40 Stunden verlängern. Die Abweichung ist beispielsweise dann möglich, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit eines Betrieb stärkt oder wenn sie hilft, Entlassungen zu vermeiden. Die Tarifparteien hatten damit auf die bereits 2003 geführte politische Debatte um Öffnungsklauseln und längere Arbeitszeiten reagiert.

Nach Zählung des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall haben seither gut 220 Metall- und Elektro-Betriebe von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Die IG Metall geht sogar von einer mehr als doppelt so hohen Zahl aus. Sie zählt dabei auch Firmentarifverträge mit, die theoretisch schon zuvor möglich waren. Bekanntestes Beispiel für die Pforzheim-Regelung ist der Beschäftigungspakt für 4 000 Beschäftigte der Handy-Fertigung von Siemens.

CDU/CSU und FDP wollen per Gesetzesänderung erreichen, dass Betriebe und Belegschaften notfalls auch gegen den Willen von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband vom Flächentarif abweichen können. Bisher lassen sich längere Arbeitszeiten oder Gehaltsverzicht nur bei deren Mitwirkung verabreden. Voraussetzung ist, dass entweder die Gewerkschaft einen speziellen Haustarifvertrag eingeht oder dass eine Öffnungsklausel im Flächentarif dies ausdrücklich erlaubt.

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