
Handelsblatt: Herr Geuer, ab Januar 2013 soll jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro zahlen. Sie klagen dagegen. Warum?
Ermano Geuer: Ich sehe nicht, dass sich durch die Reform irgendwas verbessert. Das System sollte einfacher und fairer werden und die GEZ abgeschafft werden. Jetzt wird die GEZ sogar noch aufgestockt. Viele Freunde und Bekannte haben sich über die neue Regelung geärgert. Da habe ich mir das Gesetz mal genauer angeschaut und mit meinen Kollegen an der Uni diskutiert. Ich halte mehrere Punkte für rechtlich fragwürdig.
Welche?
Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen – egal ob er einen Fernseher hat oder nicht. Bislang brauchten zum Beispiel Studenten, die lediglich einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen. Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem gibt es ein kompetenzrechtliches Problem.
Warum?
Weil der Rundfunkbeitrag kein Beitrag ist, sondern eine Steuer. Im Unterschied zur Steuer ist ein Beitrag an eine Gegenleistung geknüpft. Das ist beim Rundfunkbeitrag aber nicht der Fall. Jeder muss ihn zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht. Auch wenn zum Beispiel ein Unternehmen aus den Firmenwagen die Radios ausbaut, muss es trotzdem für jeden Wagen Gebühren zahlen. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer. Die Länder haben aber nicht das Recht dazu, eine Steuer zu beschließen.
Sie haben auch Mängel am Datenschutz kritisiert. Was meinen sie damit?
Die Meldeämter der Gemeinden sollen künftig automatisch Daten an die Landesmedienanstalten übermitteln. Dadurch wird ein zweites zentrales Melderegister geschaffen. Das birgt die Gefahr von Missbrauch. Die Daten können so schneller in falsche Hände geraten.
Ab dem 1. Januar 2013 wird eine Grundpauschale pro Haushalt in Höhe von 17,98 Euro erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen im Haushalt leben und ob ein Fernseher, Radio oder Handy vorhanden ist.
Nach wie vor befreit von den GEZ-Gebühren werden sein: Studierende, die Bafög beziehen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, die unter das Markenzeichen "RF" fallen, zahlen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro. Taubblinde zahlen keine GEZ-Pauschale.
Mit der neuen Regelung ist für die Zweitwohnung ein eigener Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro zu zahlen.
Der zu zahlende Rundfunkbeitrag richtet sich bei den Unternehmen nach der Anzahl der Mitarbeiter. Bei drei Mitarbeitern beträgt die Gebühr 5,99 Euro. Unternehmen mit 250 Mitarbeitern zahlen den zehnfachen Beitrag in Höhe von 179,80 Euro. Die Maximalgebühr beträgt 3.236,40 Euro und wird in Unternehmen ab 20.000 Mitarbeitern erhoben.
Auf betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge fallen ebenfalls GEZ-Gebühren an. Allerdings ist pro Betriebsstätte ein Fahrzeug davon befreit – ganz gleich wo es zugelassen ist. Jedes weitere Fahrzeug muss mit 5,99 Euro bezahlt werden. Für Unternehmen ergibt sich somit eine einfache Formel, wie viele Fahrzeuge beitragspflichtig sind: Die Summe der Firmenwagen minus der Summe der Betriebsstätten.
Die Höhe der Rundfunkgebühr für Besitzer von Hotel- und Gästezimmern sowie von Vermietern von Ferienwohnungen richtet sich nach der Anzahl der Zimmer beziehungsweise Wohnungen. Dabei ist das erste Zimmer frei, auf jedes weitere fällt eine Gebühr von 5,99 Euro an.
Saisonbetriebe, die mehr als drei Monate hintereinander vollständig geschlossen sind, zahlen keine Rundfunkgebühren.

GEZ Sind menschrechtsverletzer! Das Recht auf Freiheit zählt dazu! Die gehören hinter Gitter!

Da wir deutschen ganz gut sind im Aufregen, aber absolut schlecht darin sind uns gegen Unrecht zu wehren wird hier nicht viel passieren.
Die Deutschen müssen endlich lernen sich öffentlich zu organisieren und am System mittels legaler Mittel Änderungen bewirken!
Aber solange die meisten von uns unser Sofa und den Fernseher haben ist ja eh alles gut :-/

Schneeweisschen schreibt:
betreue ehrenamtl. seit ca. 10 Jahren eine jetzt 83-jährige schwerstpflegebedürftige Dame (Pflegestufe 3 plus !). Sie ist seit Jahren befreit; 100 % schwerbehindert; kann am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen; weilt seit 07.02.2013 auf Leben und Tod im Krankenhaus; ist fast taub und wird von ihrer Tochter auf eigene Kosten gepflegt. Jetzt soll sie die reduzierte Rudfunkgebühr zahlen. Sie kann nicht einmal selbst das Gerät einschalten!
Wenn dies nicht makaber ist, was dann!
Wo leben wir hier eigentlich zwischenzeitlich. Allmählich denke ich, dass wir alle nur noch für die Fehlentscheidungen gewisser Personen zahlen sollen.
Haben wir nicht eigentlich ein Grundgesetz, das besagt, alle Menschen sind gleich? Oder gibt es zwischenzeitlich Personengruppen, die gleicher als gleich sind?
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