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05.06.2008 
Überwachung

IT-Wirtschaft kritisiert BKA-Gesetz

von Thomas Sigmund

Tage nach der Spitzelaffäre bei der Telekom hat das Bundeskabinett neue Regel zu Onlinedurchsuchung und Fahndungsbefugnissen verabschiedet - und stößt damit prompt auf den Widerstand der Wirtschaft, die vor "erhöhtem Gefährdungspotential" warnt.

Telefon- und Internetanschlüsse geraten zunehmend ins Visier der Ermittler. Foto: dpaLupe

Telefon- und Internetanschlüsse geraten zunehmend ins Visier der Ermittler. Foto: dpa

BERLIN. Die Telekommunikationswirtschaft sieht auch die neuen Regeln zur heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer skeptisch. "Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat das BKA-Gesetz verfassungskonformer ausgestaltet, doch vorsätzliche Missbräuche der Technologie, wie zum Beispiel bei der Telekom geschehen, kann auch der Minister nicht ausschließen," sagte der Geschäftsführer des TK-Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, dem Handelsblatt. Der Verband Bitkom kritisierte ebenfalls das neue Regelwerk: "Die Gesetzesvorlage lässt wichtige Fragen offen", sagte Geschäftsführer Bernhard Rohleder.

Das Bundeskabinett hatte gestern nach langer Debatte der Novellierung des BKA-Gesetzes zugestimmt, das die Fahndungsbefugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr erweitert. Die BKA-Fahnder sollen bereits bei bloßem Verdacht auf mögliche Terroraktivitäten Ermittlungskompetenzen bekommen. Sie können künftig Privatwohnungen von Verdächtigen per Video überwachen, Telefongespräche abhören und Mobiltelefone orten. Auch die Rasterfahndung wird präventiv möglich.

Umstritten in der Koalition ist allerdings noch die heimliche Online-Durchsuchung, auch wenn Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Entwurf im Kabinett zugestimmt hatte. Da der Gesetzentwurf jedoch durch Bundestag und Bundesrat muss, sind die Proteste der Wirtschaft nicht aussichtslos. Vor allem in der SPD gibt es gewichtige Stimmen, Schäubles Entwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy forderte, das BKA-Gesetz beim Thema Online-Durchsuchungen zunächst auf einige Jahre zu befristen. Schäuble nannte diesen Vorschlag "albern". Das BKA-Gesetz halte sich an die engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen. Bundesjustizministerin Zypries hatte in den Verhandlungen mit Schäuble zuvor aber schon durchgesetzt, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf.

Die Wirtschaft begründet ihre ablehnende Haltung mit der grundsätzlichen Furcht vor schwindendem Vertrauen der Nutzer in neue Technologien. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen wie etwa die Vorratsdatenspeicherung treibt die Branche derzeit um. Gleiches gilt für E-Commerce und Online-Werbung, die vom Vertrauen darauf leben, dass die Daten der Nutzer sicher sind.

Höhere Hürden gefordert

"Wenn alle Regeln eingehalten werden, habe ich keine Bedenken", sagte Grützner: "Das Ausschalten und das Knacken von Sicherheitssystemen lassen sich jedoch bei hinreichender krimineller Energie nicht gänzlich ausschließen. Und Missbrauch kann auch bei Behörden vorkommen. Letztlich wird das Gefährdungspotenzial, dass Daten in falsche Händen gelangen, durch die Maßnahmen wie das BKA-Gesetz erhöht." Die im BKA-Gesetz vorgesehene Erhöhung der rechtlichen Hürden für eine heimliche Onlinedurchsuchung hält der Branchenvertreter aber für einen guten ersten Schritt.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass nur der BKA-Präsident oder sein Vertreter den Antrag auf eine Online-Durchsuchung stellen dürfen. Dieser Antrag muss von einem Richter genehmigt werden. Zwei BKA-Beamte, einer davon mit der Richterbefugnis, also einem juristischen Studium, dürfen dann die gewonnenen Daten komplett überprüfen. Im Anschluss daran muss wieder ein Richter entscheiden, ob die Daten dem Kernbereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind oder nicht. Sollten sie die Privatsphäre betreffen, dann dürfte das BKA Informationen daraus nicht verwenden.

Möglich ist die Durchsuchung bei Gefahren für Leib und Leben oder für den Staat insgesamt. Der Genehmigung durch einen Richter darf nur entfallen, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann darf der BKA-Präsident oder sein Vertreter eine Online-Durchsuchung selbst anordnen, muss aber binnen drei Tagen eine richterliche Genehmigung einholen.

Bitkom-Geschäftsführer Rohleder fordert trotzdem höhere Hürden bei der Anordnung einer Online-Durchsuchung. "Nach dem Gesetzentwurf ist dafür zwar eine gerichtliche Anordnung nötig, bei Gefahr im Verzug kann aber das BKA vorläufig selbst entscheiden." Auch wenn es eilt, sollte zumindest die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich sein, so wie es auch für die Telefonüberwachung gelte, forderte Rohleder. Zudem sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen treffe: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen. " Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet."

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) schloss sich der Kritik an der Online-Durchsuchung an. Werde der Entwurf tatsächlich verabschiedet, wäre dies ein schwerer Affront gegen die Presse. Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung seien die Zeitungsverleger sehr besorgt über ein Klima, in dem der Datenschutz offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele.

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