Höhere Hürden gefordert
"Wenn alle Regeln eingehalten werden, habe ich keine Bedenken", sagte Grützner: "Das Ausschalten und das Knacken von Sicherheitssystemen lassen sich jedoch bei hinreichender krimineller Energie nicht gänzlich ausschließen. Und Missbrauch kann auch bei Behörden vorkommen. Letztlich wird das Gefährdungspotenzial, dass Daten in falsche Händen gelangen, durch die Maßnahmen wie das BKA-Gesetz erhöht." Die im BKA-Gesetz vorgesehene Erhöhung der rechtlichen Hürden für eine heimliche Onlinedurchsuchung hält der Branchenvertreter aber für einen guten ersten Schritt.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass nur der BKA-Präsident oder sein Vertreter den Antrag auf eine Online-Durchsuchung stellen dürfen. Dieser Antrag muss von einem Richter genehmigt werden. Zwei BKA-Beamte, einer davon mit der Richterbefugnis, also einem juristischen Studium, dürfen dann die gewonnenen Daten komplett überprüfen. Im Anschluss daran muss wieder ein Richter entscheiden, ob die Daten dem Kernbereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind oder nicht. Sollten sie die Privatsphäre betreffen, dann dürfte das BKA Informationen daraus nicht verwenden.
Möglich ist die Durchsuchung bei Gefahren für Leib und Leben oder für den Staat insgesamt. Der Genehmigung durch einen Richter darf nur entfallen, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann darf der BKA-Präsident oder sein Vertreter eine Online-Durchsuchung selbst anordnen, muss aber binnen drei Tagen eine richterliche Genehmigung einholen.
Bitkom-Geschäftsführer Rohleder fordert trotzdem höhere Hürden bei der Anordnung einer Online-Durchsuchung. "Nach dem Gesetzentwurf ist dafür zwar eine gerichtliche Anordnung nötig, bei Gefahr im Verzug kann aber das BKA vorläufig selbst entscheiden." Auch wenn es eilt, sollte zumindest die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich sein, so wie es auch für die Telefonüberwachung gelte, forderte Rohleder. Zudem sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen treffe: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen. " Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet."
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) schloss sich der Kritik an der Online-Durchsuchung an. Werde der Entwurf tatsächlich verabschiedet, wäre dies ein schwerer Affront gegen die Presse. Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung seien die Zeitungsverleger sehr besorgt über ein Klima, in dem der Datenschutz offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele.


