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Jahn-Behörde: Bundesrat billigt neues Stasi-Gesetz

Mit der umstrittenen Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Ex-Geheimdienstler in der Jahn-Behörde zukünftig zwangsversetzt werden. Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst sollen noch bis 2019 möglich sein.

Regale voll mit Akten des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit im Archiv der „Jahn-Behörde“. Quelle: dpa
Regale voll mit Akten des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit im Archiv der „Jahn-Behörde“. Quelle: dpa

BerlinDer Bundesrat hat die umstrittene Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gebilligt. Die Neuregelung sieht vor, dass frühere Stasi-Mitarbeiter, die in der Behörde des Akten-Beauftragten Roland Jahn tätig sind, gegen ihren Willen versetzt werden können. Mit der Reform werden zudem die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst verlängert und ausgeweitet. Beide Punkte hatten bei der Opposition Kritik ausgelöst, dennoch fand das Gesetz in der Länderkammer eine Mehrheit.

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Die Neuregelung sieht vor, dass die 45 früheren Stasi-Leute, die noch in der Behörde des Bundesbeauftragten Roland Jahn tätig sind, gegen ihren Willen in andere Dienststellen des Bundes versetzt werden sollen. Künftig werden demnach keine ehemaligen hauptamtlichen oder inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter beim Bundesbeauftragten mehr eingestellt.

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Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst sollen nun bis 2019 möglich sein, ohne Verlängerung wären sie zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Wieder ausgeweitet wird der vor einigen Jahren eingeschränkte Kreis der Mitarbeiter, die überprüft werden können. Künftig sollen alle Mitarbeiter ab der Gehaltsstufe A 9 ohne Anlass überprüft werden können, bei darunter liegenden Gehaltsgruppen muss ein konkreter Verdacht vorliegen. Zudem wird die Akteneinsicht vereinfacht, und zwar für die Angehörigen von Verstorbenen sowie für wissenschaftliche Zwecke.

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