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Justizministerin im Interview: „Der Bürger muss vor Ausschnüffelei geschützt werden“

exklusiv Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert eine gemeinsame Aufklärung des Staatstrojaners durch Bund und Länder - und Konsequenzen für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.

Panne bei Überwachungssoftware sorgt für Ärger

Politik Panne bei Überwachungssoftware sorgt für Ärger

BerlinHandelsblatt: Frau Ministerin, gehen Sie derzeit davon aus, dass die Sicherheitsbehörden bei der Online-Durchsuchung bewusst den Pfad des geltenden Rechts verlassen haben?

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Vorwürfe, dass eine Spähsoftware zum Einsatz kam, die mehr kann als sie darf, muss jeder ernst nehmen. Abwiegeln und verharmlosen, das wird jetzt nicht passieren. Dennoch warne ich vor pauschalen Urteilen. Und ich unterstelle kein vorsätzliches Handeln.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Sie haben Aufklärung angekündigt, um die entstandene Unsicherheit auszuräumen. Was haben Sie konkret vor?

Die Bundesregierung muss unter Federführung des Bundesinnenministeriums die Aufklärung auch mit den Ländern koordinieren. Und die Parlamente von Bund und Länder müssen die Maßnahmen der jeweiligen Regierungen kontrollieren. Politisch gilt: Es war immer ein herausragendes Anliegen der FDP, den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen. Das ist gerade durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts immer wieder bestätigt worden. Ein verbesserter Kernbereichsschutz muss wie in der Koalition verabredet jetzt im BKA-Gesetz endlich umgesetzt werden.

Verdacht bestätigt Staatstrojaner stammt aus Bayern

Der Staatstrojaner, mit dem sich Online-Aktivitäten ausspähen lassen, stammt aus Bayern.

Verdacht bestätigt: Staatstrojaner stammt aus Bayern

Aus dem Innenministerium hieß es, auch die zuständigen Justizbehörden des Bundes und der Länder seien für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich. Gibt es also in Ihrem Hause Versäumnisse?

Alleine der Aufgabenbereich meines Ministeriums zeigt, dass sich diese Frage so nicht stellt. Die Frage ist doch: Wer hat in wessen Auftrag eine Überwachungssoftware gebastelt, die mehr kann, als sie darf. Und wer hat ein Programm eingesetzt, dass mehr kann als es darf? Diese Fragen müssen vorbehaltlos und schnell beantwortet werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar beklagt, es fehlen Auflagen für Polizei und Staatsanwaltschaft. Er fordert schärfere Gesetze. Ist das aus Ihrer Sicht notwendig?

Der Bürger muss durch strikte staatliche Kontrollmechanismen vor Ausschnüffelei geschützt werden - im öffentlichen wie auch im privaten Bereich. In der digitalen Welt gibt es ganz andere Risiken der Überwachung. Davor warnt das Bundesverfassungsgericht seit Jahren und fordert dass der Gesetzgeber tätig wird. Das neu geschaffene so genannte Computer-Grundrecht ist in seiner Bedeutung von vielen bislang nicht erkannt worden. Insofern hat der Datenschutzbeauftragte Recht. Der Schutz der Grundrechte in der digitalen Welt muss politisch ganz anders angegangen werden.

Wie stehen Sie zu der Forderung der Piratenpartei, BKA-Chef Ziercke und Bundesinnenminister Friedrich sollten wegen der Affäre zurücktreten?

Ich halte von einer solchen Skandalisierung überhaupt nichts. Und erst Recht nichts von Rücktrittsforderungen. Jetzt steht die Sachaufklärung im Vordergrund.

Was bedeutet der Vorfall für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung?

Das digitale Gedächtnis jedes Bürgers wächst jeden Tag. Und entgegen aller Unkenrufe nimmt auch die Sensibilität dafür zu. Das zeigt jetzt der Aufschrei der Öffentlichkeit. Es gibt einen erheblichen Reformbedarf, wie wir die Privatsphäre in der digitalen Welt besser schützen.

  • 12.10.2011, 09:37 UhrAnonymer Benutzer: WFriedrich

    Ich plädiere für eine differenzierte Wertung:

    1. Die Überwachung der Kommunikation zwecks Abwehr oder Aufklärung von Straftaten und richterlicher Genehmigung sollten wir im Eigeninteresse nicht ablehnen, sondern auf die Schaffung eines verlässlichen und kontrollfähigen Rechtsrahmens drängen.

    2. Das Installieren von Software, die geeignet ist, den Datenbestand Dritter zu verfälschen, zu erweitern oder zu löschen, ist kriminell und deshalb klar abzulehnen.

    3. Für militärische Zwecke entwickelte subversive Software darf nur im Verteidigungsfall eingesetzt werden - keinesfalls aber als "Emdener Depesche" mit dem Ziel, die diplomatischen Beziehungen Dritter zu stören.

  • 11.10.2011, 00:47 UhrAnonymer Benutzer: Eselemaier

    Und der Staatsanachie Horror geht weiter,wenn der Polizei Häuptling nicht die Gesetzte respektiert werden die Menschen noch weniger die Gesetzte beachten,Fortsetzung folgt...hahahaha

  • 10.10.2011, 21:45 UhrAnonymer Benutzer: Satiriker

    @Lutz
    Wieso den das?
    Herr Pofalla hat doch das GG zu "Scheiß" erklärt!
    Was der Merkel-Fan-Club kann, kann das bayerische Pendant schon lange! Host mi!

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