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Justizministerium: Nachbesserungen beim Unterhaltsrecht möglich

Nach der Reform des Unterhaltsrechts hat das Justizministerium eine Prüfung angekündigt. Bayerns Justizministerin Merk hatte kritisiert, dass das Wohl des Kindes nicht mehr zentrales Kriterium des Gesetzes sei.

Das Justizministerium prüft die Reform des Unterhaltsrechts. Quelle: dpa
Das Justizministerium prüft die Reform des Unterhaltsrechts. Quelle: dpa

Berlin/MünchenDas Bundesjustizministerium prüft derzeit, ob beim neuen Unterhaltsrecht nachgebessert werden muss. Ein Ministeriumssprecher sagte am Montag, es stelle sich die Frage, ob in einzelnen Punkten der Reform Effekte auftreten, die unbeabsichtigt seien. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei aber von der Grundausrichtung des neuen Unterhaltsrechts überzeugt. Die Dauer der Prüfung blieb offen.

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Zuvor hatte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in der Zeitung „Die Welt“ Korrekturen beim Unterhaltsrecht gefordert. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Unterhalt von Alleinerziehenden zeige, dass man die Belange der Kinder „als entscheidenden Maßstab“ aus den Augen verliere.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen alleinerziehende Geschiedene in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Nach Ansicht der CSU-Ministerin geht es dabei um die Durchsetzung eines gesellschaftlichen Anliegens: Der alleinerziehende Elternteil, meistens die Frau, solle so früh wie möglich nach der Scheidung wieder arbeiten.

Gesellschaftspolitik dürfe aber niemals auf dem Rücken des einzelnen Kindes ausgetragen werden, sagte Merk. Die Hürden für eine persönliche Betreuung des Kindes müssten gesenkt werden. Der Sprecher des Bundesjustizministerium sagt, man nehme die Äußerungen von Merk zur Kenntnis. Auch kommentiere man das Gerichtsurteil nicht.

  • 06.04.2012, 17:44 UhrAnonymer Benutzer: soraja

    Ich wüsste gerne, was nun "nachgebessert" wurde. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und es hat sich in der Öffentlichkeit Nichts abgezeichnet, außer dass Frauen finanziell immer mehr in die Enge getrieben werden. Die langen und alten Ehen werden bei Unterhalt so behandelt, als seien sie in jedem Fall auf die aktuelle Rechtsprechung anzuwenden. Das kann so nicht weitergehen. Was ist mit deutschen Familienrichtern los, wenn sie nicht mal mehr auf kranke Frauen Rücksicht nehmen wollen! So ein Gesetzt ist kriminell und die Rechtsprechung ebenso! Frauen werden in HARTZ IV geschickt und Männer lachen sich dann einen Ast!

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