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16.05.2007 
Fall el Masri

Karlsruhe erklärt bayerischen Lauschangriff für illegal

Die bayerische Justiz hat vom Bundesverfassungsgericht eine scharfe Rüge kassiert: Die roten Roben in Karlsruhe haben entschieden, dass die Telefonüberwachung des Anwalts des von der CIA entführten Deutschlibanesen Khaled el Masri nie hätte angeordnet werden dürfen.

Khaled el-Masri vor seiner Aussage vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin. Foto: apLupe

Khaled el-Masri vor seiner Aussage vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin. Foto: ap

HB KARLSRUHE. Der aus dem Libanon stammende deutsche Staatsbürger el Masri war von Dezember 2003 bis Mai 2004 in der Hand von Entführern, die vermutlich CIA-Agenten waren. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe kam in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung zu dem Schluss, dass die Telefonüberwachung seines Anwalts unverhältnismäßig war und dessen Berufsfreiheit verletzte.

Nachdem über den Entführungsfall Ende 2005 in den Medien berichtet worden war, ordnete das Amtsgericht München die Überwachung von Telefon, Telefax und Handyanschlüssen des Rechtsanwalts an. Begründet wurde das damit, dass nach der Medienberichterstattung mit einer Kontaktaufnahme der Entführer gerechnet werden müsse. Das Landesgericht München bestätigte die Telefonüberwachung.

Eine Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gab nun aber der Verfassungsbeschwerde des Anwalts statt, die Maßnahme sei grundgesetzwidrig gewesen. Die Überwachung habe zwar den legitimen Zweck verfolgt, eine schwere Straftat aufzuklären. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter Kontakt aufnehmen würden, sei von vorn herein sehr gering gewesen. Es habe sich um reine Vermutungen gehandelt. Das genüge für den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aber nicht, zumal das Ende der Entführung bereits eineinhalb Jahre zurücklag. Im Übrigen sei in der ausländischen Presse schon früher über den Entführungsfall berichtet worden, was die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt nach der langen Zeit noch unwahrscheinlicher machte.

Schließlich gebiete das besondere Vertrauensverhältnis zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten, dass der Eingriff in das Telefongeheimnis besonders sorgfältig geprüft werden müsse. Im konkreten Fall hätte die Anordnung der Telefonüberwachung abgelehnt werden müssen, lautete der einstimmige Kammerbeschluss.

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