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27.02.2008 
Verfassungsgericht

Karlsruhe urteilt über Online-Durchsuchung

Es geht eigentlich nur um ein Landesgesetz, aber das Interesse der Bundespolitik ist riesengroß: Am heutigen Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über heimliche Online-Durchsuchungen. Über das Thema gibt es seit Monaten Streit in der Großen Koalition.

HB KARLSRUHE. Von dem Richterspruch über das Landesgesetz werden wichtige Hinweise für eine geplante Regelung dazu auch auf Bundesebene erwartet. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wirbt für die neue Maßnahme und verweist auf den internationalen Terrorismus und Mafiakriminalität. Auch Ermittlungsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) argumentieren, dass ihnen ohne die Online-Durchsuchung wichtige Informationen über Verbrechen entgehen.

Das sieht die SPD etwas anders. Schäubles Amtskollegin Brigitte Zypries ist zurückhaltend und wollte mit der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs bis zur Entscheidung aus Karlsruhe warten.

Mit der Online-Durchsuchung können Ermittler heimlich in Computer von Verdächtigen eindringen und Informationen abrufen. Zwar ist bislang schon die Beschlagnahme von Computern möglich. Diese Aktion ist dann aber dem Verdächtigen bekannt. Viele Ermittler sind der Ansicht, sie müssten auch in der Lage sein, unerkannt auf Computer vordringen zu können.

Die Diskussion kam in Gang, nachdem im vergangenen Jahr der Bundesgerichtshof entschiede hatte, dass verdeckte Online-Durchsuchungen ohne gesetzliche Grundlage unzulässig sind. Der Richterspruch betrifft aber nur die Bundesebene. Angeheizt wurde die Diskussion, als im April bekannt wurde, dass Geheimdienste schon länger Computer heimlich ausspähen. Grundlage war eine einfache Dienstvorschrift, die von Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) stammte.

Selbst darüber, was eine Online-Durchsuchung ist, gibt es Streit: Mehrere Bundesländer praktizieren etwa die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Dabei können sich Ermittler heimlich in Computer von Verdächtigen einklinken und zum Beispiel verschlüsselte Internettelefonate mithören. Nach Ansicht des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz ist aber auch dafür eine gesetzliche Regelung notwendig. Dies sieht zum Beispiel das bayerische Landeskriminalamt anders und verweist darauf, dass die Festplatte mit der Quellen-TKÜ nicht durchsucht wird.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Richter ließen schon ihre Zweifel durchblicken

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