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01.08.2006 
Gesundheitsbehörde weckt Befürchtungen

Kassen fürchten Staatsmedizin

von Peter Thelen

Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss haben die Bundesregierung davor gewarnt, in Zukunft den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen durch eine neue staatliche Behörde festlegen zu lassen.

Versichertenkarten verschiedener deutscher Krankenkassen: Der Streit um die Gesundheitsreform geht weiter. Foto: apLupe

Versichertenkarten verschiedener deutscher Krankenkassen: Der Streit um die Gesundheitsreform geht weiter. Foto: ap

BERLIN. „Bislang hat die Politik nicht bewiesen, dass sie besser über den Leistungskatalog wachen kann als die Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Angestelltenkrankenkassen, Doris Pfeiffer, dem Handelsblatt. Der Chef des Bundesausschusses, Rainer Hess, sieht die Gefahr permanenter Konflikte vor den Gerichten um einzelne Kassenleistungen, sollte die Bundesregierung ihre Pläne in die Tat umsetzen.

Die Kritik entzündet sich an der Absicht der Koalition, statt der bisher von der Selbstverwaltung gewählten ehrenamtlichen Mitglieder in Zukunft hauptamtliche, vom Gesundheitsministerium bestimmte Experten an die Spitze des Bundesausschusses zu setzen. Sie würden dann in Zukunft statt der Selbstverwaltungsvertreter im Ausschuss darüber entscheiden, ob neue Medikamente oder Therapien in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bestritt, dass dies automatisch zur Entstehung einer neuen Überwachungsbehörde führen würde. „Das ist nicht unsere Absicht“, sagte sie.

Dem widersprachen die Kassen. „Nach der Rechtsprechung der obersten deutschen Gerichte darf der Bundesausschuss derzeit nur deshalb als eine Art Ersatzgesetzgeber über den Leistungskatalog entscheiden, weil seine Mitglieder durch Wahlhandlungen legitimiert sind“, sagte Pfeifer. Fiele diese Voraussetzung weg, müsste dieser Rechtsprechung zufolge der Ausschuss zwangsläufig in eine Behörde umgewandelt werden. „Genau das sagen uns auch die Fachleute im Ministerium“, sagte Pfeiffer.

Hess warnte, dass eine solche Behörde sachfremden Erwägungen bei der Festlegung des Leistungskatalogs Tür und Tor öffnen würde. Als Beispiel führt er die jüngste Entscheidung des Bundesausschusses an, teure Kunstinsuline aus dem Leistungskatalog zu streichen. „Wir waren während des Entscheidungsverfahrens massivem Druck der Wirtschaftsminister einiger Bundesländer ausgesetzt, auf den Ausschluss der Insulinanaloga im Interesse der Industrie zu verzichten“, sagte Hess. „Ich fürchte, dass die Politik in vergleichbaren Fällen nicht so standhaft wäre wie wir.“

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Ausweitung des Leistungskatalogs

Die Politik habe im Gegenteil bereits in der Vergangenheit die Tatsache, dass sie Entscheidungen des Ausschusses bereits heute genehmigen muss, genutzt, den Leistungskatalog auszuweiten. So habe das Gesundheitsministerium erst vor wenigen Wochen den Beschluss des Ausschusses kassiert, die künstliche Ernährung aus dem Leistungskatalog der Kassen zu streichen.

Mit der letzten Gesundheitsreform habe die Politik zwar alle rezeptfreien Medikamente aus dem Leistungskatalog herausgenommen. Danach habe sie jedoch auf Druck der öffentlichen Meinung den Bundesausschuss gezwungen, umfangreiche Ausnahmeregelungen zu erlassen. In beiden Fällen habe das Ministerium sich sachfremdem öffentlichen Druck gebeugt, sagte Hess.

Pfeiffer hält es auch nicht für ausgeschlossen, dass es in Zukunft zu sachlich nicht gerechtfertigten Leistungskürzungen kommen könnte. „Nach den Plänen der Bundesregierung soll in Zukunft ein Teil der Gesundheitsausgaben über Steuern finanziert werden. Da liegt es doch auf der Hand, dass der Finanzminister ein großes Interesse haben wird, den Steueranteil klein zu halten.“ Damit aber bestehe die Gefahr, dass künftig Innovationen allein aus fiskalischen Gründen nicht in den Leistungskatalog aufgenommen werden.

„Der große Vorzug des heutigen Bundesausschusses ist es, dass er in Streitfragen einen Interessenausgleich aller an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gruppen herbei führt“, sagte Hess. „In Zukunft wird es diesen Ausgleich nicht mehr geben.“ Dies bedeute aber, dass Entscheidungen des Ausschusses deutlich stärker als heute vor den Gerichten angefochten werden.

Eine Verstaatlichung von Entscheidungen der Selbstverwaltung sei nicht von vornherein abzulehnen, sagte Pfeiffer. Allerdings habe die Regierung bislang nicht bewiesen, dass sie die Prozesse im Gesundheitswesen besser steuern könne als die Selbstverwaltung. Als Beispiel führte sie die Gebührenordnung für Privatpatienten an. „Auf ihre Reform durch den staatlichen Verordnungsgeber warten die privaten Krankenkassen seit über 20 Jahren.“

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