Die Politik habe im Gegenteil bereits in der Vergangenheit die Tatsache, dass sie Entscheidungen des Ausschusses bereits heute genehmigen muss, genutzt, den Leistungskatalog auszuweiten. So habe das Gesundheitsministerium erst vor wenigen Wochen den Beschluss des Ausschusses kassiert, die künstliche Ernährung aus dem Leistungskatalog der Kassen zu streichen.
Mit der letzten Gesundheitsreform habe die Politik zwar alle rezeptfreien Medikamente aus dem Leistungskatalog herausgenommen. Danach habe sie jedoch auf Druck der öffentlichen Meinung den Bundesausschuss gezwungen, umfangreiche Ausnahmeregelungen zu erlassen. In beiden Fällen habe das Ministerium sich sachfremdem öffentlichen Druck gebeugt, sagte Hess.
Pfeiffer hält es auch nicht für ausgeschlossen, dass es in Zukunft zu sachlich nicht gerechtfertigten Leistungskürzungen kommen könnte. „Nach den Plänen der Bundesregierung soll in Zukunft ein Teil der Gesundheitsausgaben über Steuern finanziert werden. Da liegt es doch auf der Hand, dass der Finanzminister ein großes Interesse haben wird, den Steueranteil klein zu halten.“ Damit aber bestehe die Gefahr, dass künftig Innovationen allein aus fiskalischen Gründen nicht in den Leistungskatalog aufgenommen werden.
„Der große Vorzug des heutigen Bundesausschusses ist es, dass er in Streitfragen einen Interessenausgleich aller an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gruppen herbei führt“, sagte Hess. „In Zukunft wird es diesen Ausgleich nicht mehr geben.“ Dies bedeute aber, dass Entscheidungen des Ausschusses deutlich stärker als heute vor den Gerichten angefochten werden.
Eine Verstaatlichung von Entscheidungen der Selbstverwaltung sei nicht von vornherein abzulehnen, sagte Pfeiffer. Allerdings habe die Regierung bislang nicht bewiesen, dass sie die Prozesse im Gesundheitswesen besser steuern könne als die Selbstverwaltung. Als Beispiel führte sie die Gebührenordnung für Privatpatienten an. „Auf ihre Reform durch den staatlichen Verordnungsgeber warten die privaten Krankenkassen seit über 20 Jahren.“


