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Kassenbeiträge: Steuerentlastung 2010: Bürger profitieren deutlich

exklusiv Von der ab 2010 geplanten verbesserten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Krankenkassenbeiträge profitieren viele Arbeitnehmer weitaus stärker als zunächst angenommen. Das hat das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) exklusiv im Auftrag des Handelsblatts berechnet.

Arbeitnehmer profitieren deutlich. Foto: dpa
Arbeitnehmer profitieren deutlich. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Bei jungen Aufsteigern, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben, liegt demnach die Steuerentlastung mit maximal 1 127,79 Euro höher als für seinen Kollegen, der zur Privaten krankenversicherung (PKV) gewechselt ist: Er wird maximal um 1 024,40 Euro entlastet. Für die PKV wird es damit schwieriger, junge Aufsteiger für einen Wechsel zu gewinnen.

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Bisherige Schätzungen waren für GKV-Versicherte auf maxiaml 1 000 Euro Entlastung gekommen. Basis der Rechnung von Peter Gottfried vom Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) ist der Referentenentwurf aus dem Finanzministerium von Peer Steinbrück (SPD) für das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenkassen“. Das IAW verfügt über eine repräsentative Sitchprobe aus zehn Prozent der Steuerfälle aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik und hat darauf die Bestimmungen des Gesetzentwurfs angewendet. Die Bundesregierung will das Gesetz, mit dem sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 2 BvL 1/06) umsetzt, am 17. Dezember im Kabinett beschließen.

Die Karlsruher Richter hatten verlangt, dass ab 1. Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf dem Niveau der Sozialhilfe steuerlich absetzbar sein müssen. Der Gesetzentwurf führt bei Bund, Ländern und Gemeinden zu jährlichen Steuerausfällen von neun Mrd. Euro. Die „Bürgerentlastung“ zählt die Bundesregierung schon jetzt zu den Bestandteilen ihres 31-Mrd. Euro-Konjunkturpakets.

Dass unter den Arbeitnehmern gesetzlich Versicherte stärker profitieren als Privatversicherte, liegt am höheren GKV-Beitrag. Bei der GKV wiederum schwindet der heutige Vorteil, dass Kinder mitversichert sind. Privatversicherte können diese Kosten ab 2010 ebenfalls steuerlich absetzen. Am meisten profitieren verheiratete alleinverdienende Selbstständige mit vielen Kindern. Bei einem Einkommen von 165 000 Euro und drei Kindern beträgt für sie die Steuerersparnis künftig 6 296, 24 Euro.

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