_

Kein Rechtsanspruch: Familienpflegezeit kann starten

Der Bundestag hat am Donnerstag dem Gesetz zur Familienpflegezeit zugestimmt. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit künftig für häusliche Pflege reduzieren. Die Kosten für die Teil-Freistellung müssen sie selbst tragen.

Eine Betreuerin streichelt während des "Betreuten Urlaubs" für Alzheimerkranke in Boltenhagen einer Patientin die Hand. Quelle: dpa
Eine Betreuerin streichelt während des "Betreuten Urlaubs" für Alzheimerkranke in Boltenhagen einer Patientin die Hand. Quelle: dpa

BerlinBerufstätige können nahe Angehörige künftig leichter zu Hause pflegen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem Gesetz zur Familienpflegezeit zu. Vom 1. Januar 2012 an haben Beschäftigte so die Möglichkeit, ohne allzu hohe Gehaltsseinbußen für zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu verringern.

Anzeige

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) rechnet mit einem großen Erfolg der Neuregelung. Zahlreiche Unternehmen hätten bereits angekündigt, dabei mitzumachen. Das „innovative“ Modell von Union und FDP belaste nicht zusätzlich die Sozialsysteme, betonte sie in der Debatte.

Die Opposition kritisierte vor allem den fehlenden Rechtsanspruch. Es bleibe ganz im Ermessen des Arbeitgebers, ob dieser den Antrag genehmige. Ihre Redner sprachen von einem„kümmerlichen Vorhaben“. Schwarz-Gelb mache die Pflege zur reinen Privatsache.

Das Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte für maximal zwei Jahre ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Um Gehaltseinbußen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält unverändert 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Nach Ablauf der Pflegephase und der vollen Rückkehr in den Beruf bekommen Beschäftigte allerdings weiter nur das reduzierte Gehalt, bis der gezahlte Vorschuss abgearbeitet ist. Wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss zudem für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Damit sollen vor allem für kleinere Firmen die Ausfallrisiken im Falle einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit verringert werden. Die Prämien sollen bei etwa zehn bis 15 Euro im Monat liegen.

Den Vertrag über die Teil-Freistellung müssen Beschäftigte direkt mit ihrem Arbeitgeber schließen. Das Gesetz schafft dafür lediglich einen Rahmen. Von den knapp 2,4 Millionen Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, werden nach Angaben des Ministeriums mehr als 1,6 Millionen zu Haus versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienst. 76 Prozent der Berufstätigen möchten demnach ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen.

  • 20.10.2011, 17:00 Uhrhuensche

    klingt eigentlich ganz gut, was da zustande gebracht wurde.

    es sollte jetzt aber auch den firmen die möglichkeit gegeben werden rückstellungen zu bilden, da der arbeitnehmer zuerst mehr geld für die erbrachte leistung erhält, die ausgeglichen werden müsse.
    steuertechnisch wäre das auch nur ein zeiteffekt, da irgendwann die rückstellung aufgelöst werden müsse und gewisse zinsüberschüsse zu erwarten sind.

    warum man keinen rechtsanspruch hat, kann man damit begründen, da es dann möglich ist, dass die gesamte belegschaft von heute auf morgen sagen kann: "wir haben einen pflegefall, ich komm nur noch 15h in der woche". damit würden kleinere und mittlere firmen kaputtgehen.
    sicher, das ist ein unwahrscheinlicher fall, aber dennoch möglich. der gesetzgeber, hat sowas auch zuberücksichtigen.
    auch kann man nicht sagen: 10% der belegschaft hat einen rechtsanspruch, danach ist verhandlungsbasis. da die fälle danach schlimmer liegen können, als die ersten und alle menschen gleich sind!

  • Die aktuellen Top-Themen
Die Linke: Ulrich Maurer greift Parteispitze an

Ulrich Maurer greift Parteispitze an

In der Linken mehrt sich der Protest gegen die Parteispitze und den Zustand der Partei. Fraktionsvize Ulrich Mauer fordert eine radikale Verjüngungskur - und mehr Frauen. Denn in diesem Punkt hapert es gewaltig.

Gastkommentar: Die CDU muss weiter nach links rücken

Die CDU muss weiter nach links rücken

Nach der NRW-Wahl muss die Union neue Prioritäten setzen: Sie muss auf die Sorgen der Menschen reagieren. Sonst verliert sie noch mehr Vertrauen - und ihren Status als Volkspartei.

Studie: Bei Übernahmeschlachten gewinnt der Verlierer

Bei Übernahmeschlachten gewinnt der Verlierer

Wenn zwei Unternehmen um ein anderes streiten, bedeutet das oft nicht Gutes für den Gewinner. Denn bei Übernahmen können die Sieger die Erwartungen oft nicht erfüllen. Profiteur ist - der Verlierer.