HofIn der Plagiatsaffäre um Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat die Staatsanwaltschaft Hof ihr Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker gegen eine Zahlung in Höhe von 20.000 Euro eingestellt. Damit kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung gegen Guttenberg, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Das Amtsgericht Hof und Guttenberg stimmten demnach bereits der Einstellung des Verfahrens zu, der Ex-Minister hat die 20.000 Euro bereits an die Deutsche Krebshilfe gezahlt.
Die Ermittlungen gegen Guttenberg lauteten auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Die Staatsanwaltschaft entdeckte nach eigenen Angaben in der Dissertation Guttenbergs 23 Passagen, bei denen es sich um strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße handelte. Weil der durch die Doktorarbeit entstandene Schaden für die Urheber der Passagen aber „marginal“ sei und Guttenberg keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner
Dissertation gezogen habe, sei das Verfahren eingestellt worden. Guttenbergs Verteidiger betonten, mit der Einstellung sei kein strafrechtlicher Schuldvorwurf verbunden und das Verfahren endgültig abgeschlossen.
Guttenberg war am 1. März wegen der Plagiatsaffäre um nicht gekennzeichnete Zitate in seiner Doktorarbeit von seinem Amt als Bundesverteidigungsminister zurückgetreten. Im Sommer zog die Familie in die USA um, wo sie Berichten zufolge in Connecticut eine Villa für rund drei Millionen Euro erworben haben soll.
Beim Sicherheitsforum im kanadischen Halifax trat der ehemalige CSU-Shootingstar erstmals wieder öffentlich in Erscheinung. Am kommenden Dienstag soll zudem ein Interview-Buch erscheinen, in dem er nach Verlagsangaben auch zur Plagiatsaffäre Stellung nimmt. Titel: „Vorerst gescheitert“.
Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Urheberrecht waren 199 Strafanzeigen in Hof eingegangen. Allerdings stammte nach Angaben der Staatsanwaltschaft lediglich eine von einer betroffenen Rechteinhaberin. Monatelang durchforsteten demnach Polizisten und Staatsanwälte Guttenbergs rechtswissenschaftliche Abhandlung unter dem Titel „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“. Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, „ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages“ vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es.
Ille1975 hat das vermutlich ironisch gemeint und sehr gut getroffen.
Versuch mal als "Normalo" dich vor Gericht freizukaufen? Da wirst Du gleich wegen Bestechungsversuch eingebuchtet! Wie heißt es schon bei G. Orwell in der Farm der Tiere: Manche sind gleicher als Andere!
„Hinter der sichtbaren Regierung sitzt
auf dem Thron eine unsichtbare Regierung,
die dem Volk keine Treue schuldet
und keine Verantwortlichkeit anerkennt.
Diese unsichtbare Regierung zu vernichten,
den gottlosen Bund zwischen korruptem
Geschäft und korrupter Politik zu lösen,
das ist die Aufgabe des Staatsmannes.“
(Theodore Roosevelt, 1912)
deswegen
„Selbstkontrolle führt zu Selbstachtung und Selbstachtung zum Mut.“ (Thukydides)
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