
DüsseldorfEine Klägergruppe um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber hat Verfassungsbeschwerde gegen den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Die Gruppe, der auch 54 mittelständische Unternehmen abgehören, hat in Karlsruhe gegen die Aufstockung des Euro-Krisenfonds geklagt. Allerdings sehen sich die Kläger, wie Kerber Handelsblatt Online sagte, in ihren „grundrechtsgleichen Ansprüchen auf rechtliches Gehör“ verletzt und wehren sich nun gegen „den willkürlichen Ausschluss von der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten Senats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen“.
Sollten die Karlsruher Richter in dieser Frage nicht einlenken, erwägt Kerber weitere juristische Schritte: „Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein“, sagte Kerber, der als Verfahrensbevollmächtigter der Klägergruppe Europolis fungiert.
Das Bundesverfassungsgericht wird demnach am 5. Juli in Karlsruhe über andere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln, Geklagt hatten der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider gegen die Kredite für Griechenland. Mit seinem Eilantrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war Gauweiler im vergangenen Jahr gescheitert.
Der Bundestag hatte damals Kreditgarantien von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt. Dies war der Beitrag zum internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung. Nach Auffassung Gauweilers bedeutet das Paket eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, für die es keine demokratische Legitimation gebe. In Karlsruhe soll die Bundesregierung nun begründen, warum die Maßnahmen zur Stabilisierung der europäischen Währung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Mit Blick auf Griechenland plädiert Kerber für einen „geordneten Konkurs“. Nur dadurch könne verhindert werden, dass andere Krisen-Kandidaten wie Irland und Portugal ähnliche Hilfsanträge stellten, sagte der Professor an der Berliner Technischen Universität unlängst im Deutschlandradio Kultur.
Zudem kritisierte er, dass Deutschland Griechenland Finanzhilfe gewähre. Damit setze es sein fiskalisches Selbstbestimmungsrecht aufs Spiel, sagte Kerber. Nach Einschätzung von Kerber stehen solche Zahlungen im Widerspruch zur Verfassung. Mit den Finanzhilfen für Griechenland mache sich die EU auf den Weg zu einer Transferunion, „der uns vom Bundesverfassungsgericht in seinem maßgeblichen Urteil von 1993, dem Maastricht-Urteil, verboten worden ist“.
Mit seinen Rettungsversuchen überschätze sich die EU. Die Hilfe für die Griechen müsse beendet werden, „andernfalls ziehen sie uns mit in den Abgrund“. Deutschland, das selbst über Rekordschulden verfüge, verliere mit dem Hilfspaket die Hoheit über seine Finanzen. Statt über Steuereinkünfte und Verschuldung selbst zu bestimmen, zahle es für die Schulden anderer - und zwar auf einem historischen Höchststand. Vor diesem Hintergrund sei der Euro-Stabilitätspakt „nicht mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben worden ist“.
Das französische Modell zur Laufzeitenverlängerung sieht vor, dass die Geldhäuser den Großteil ihrer griechischen Staatsanleihen in neue Bonds tauschen (roll over). Im Folgenden die wichtigsten Punkte des französischen Entwurfs.
30 Prozent des Investments werden von Griechenland bei Auslaufen der alten Anleihen getilgt. Die Investoren legen die restlichen 70 Prozent des zurückgezahlten Geldes in neue Griechen-Bonds mit 30-jähriger Laufzeit und einem Zins von bis zu acht Prozent an. Darin enthalten ist ein Zinsbonus abhängig vom künftigen Wachstum der griechischen Wirtschaft.
Im Fall von Option I sind die neuen Anleihen mit Top-gerateten Papieren (AAA) europäischer Institutionen über eine Zweckgesellschaft (SPV) besichert. Im Falle einer Pleite Griechenlands bekämen die Investoren damit zumindest den Nennwert der Anleihen zurück.
Die Investoren stecken mindestens 90 Prozent ihres ursprünglichen Investments in neue Griechen-Bonds mit fünfjähriger Laufzeit. Dafür würden sie 5,5 Prozent Zinsen bekommen, aber keinerlei Garantien. Der Zinssatz entspricht in etwa dem Niveau, das Griechenland im aktuellen EU-Hilfspaket zahlen muss. Das heißt: Die Investoren bekommen ihr Geld zwar früher zurück als bei der Option I, müssen sich dafür aber mit weniger Rendite zufriedengeben.
Das Papier, datiert auf den 24. Juni, steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die Ratingagenturen diese Streckung der Schulden nicht als Zahlungsausfall werten. Die EZB darf zudem die von ihr gehaltenen Griechen-Bonds zwischen 2011 und 2014 nicht verkaufen.
Das Modell könnte auch auf Versicherer, Investmentfonds und andere private Gläubiger ausgeweitet werden - und zwar über Ländergrenzen hinweg.
Der angegebene link ist falsch. Hier der richtige link:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=18123
Prof. Hankel: Das Schweigen brechen
http://www.youtube.com/watch?v=UlmXFN6nAnc
Videolinks zum Vortrag von Prof. Hankel auf der Konferenz „Der Euro vor dem Zusammenbruch" (September 2010 / Berlin)
Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=tZphf_qUOlc
Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=WJkVpFbrQ8A
Teil 3
http://www.youtube.com/watch?v=JlM7Ey28qNg
Dies ist kein Gesetz zum Wohle des deutschen Volkes. Hier werden unsere Steuergelder verschenkt. Oder glaubt einer ernsthaft daran, das diese Länder ihre geliehenden Milliarden jemals zurückzahlen können.
EU = Abzocker der deutschen Steuermilliarden.
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