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17.06.2008 
Ressorts einigen sich

Klimapakt der Regierung steht

von Klaus Stratmann

Steigende LKW-Maut, höhere Neubau-Anforderungen, Ausbau des Stromnetzes: Die Ministerien haben sich darauf geeinigt, was sie Wirtschaft und Verbrauchern im Kampf gegen den Klimawandel zumuten wollen. Schon morgen soll das Paket durchs Kabinett gehen.

Vor allem beim Thema Stromnetz gab es lange Gerangel zwischen den Ministerien. Foto: APLupe

Vor allem beim Thema Stromnetz gab es lange Gerangel zwischen den Ministerien. Foto: AP

BERLIN. Der zweite Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung steht. Die beteiligten Ressorts einigten sich gestern auf die letzten Details. Damit steht einem Kabinettsbeschluss morgen nichts mehr im Wege. Betroffen sind Hauseigentümer, Mieter, Stromverbraucher und die Transportbranche.

Ursprünglich wollte das Kabinett bereits im Mai das Paket verabschieden. Damals hatten sich die Ministerien jedoch in entscheidenden Punkten nicht einigen können. Der Beschluss musste kurzfristig verschoben werden. Den ersten, umfassenderen Teil des Klimapakets hatte das Kabinett bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen.

Nach Angaben aus Regierungskreisen soll die Lkw-Maut noch stärker steigen als zuletzt geplant. Die Bundesregierung verständigte sich auf eine Erhöhung um knapp 25 Prozent. Daraus sollen dem Verkehrshaushalt rund 800 Mill. Euro jährlich zusätzlich zufließen, hieß es weiter. Die durchschnittliche Maut pro Kilometer könne nun ab 2009 auf etwas unter 17 Cent von derzeit 13,5 Cent steigen. 2007 kassierte der Bund aus den Maut-Gebühren rund 3,4 Mrd. Euro. Für die Bundesbürger könnte dies für viele Produkte Preissteigerungen bedeuten, da die Mehrkosten von den Speditionen umgelegt werden dürften.

Außerdem werden beim Neubau von Gebäuden die Anforderungen an die Dämmung ab 2009 um 30 Prozent steigen. Bestandsgebäude sind nur betroffen, wenn eine grundlegende Sanierung vorgenommen wird. Vom Eigentümer selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben von Nachrüstpflichten ausgenommen. Vom Tisch sind die Forderungen von Bundesumwelt- und -bauministerium, Mietern ein Kürzungsrecht einzuräumen, wenn der Vermieter gegen die Energieeinsparverordnung verstößt.

Zu den umstrittenen Punkten des zweiten Teils zählte die Beschleunigung des Stromnetzausbaus. Das Bundesumweltministerium hatte sich dafür stark gemacht, einen großen Teil der dringend erforderlichen zusätzlichen Leitungskapazitäten unterirdisch zu verlegen. Das in dieser Frage federführende Wirtschaftsministerium steht der Erdverkabelung jedoch aus Kostengründen äußerst zurückhaltend gegenüber. In Regierungskreisen hieß es, man habe einen Kompromiss gefunden, mit dem beide Seiten gut leben könnten.

Der Ausbau der Übertragungsnetzkapazitäten ist dringend erforderlich, weil sich die Stromerzeugung innerhalb Deutschlands verlagert: Im Norden und Nordosten schreitet der Ausbau der Windenergie zügig voran. Auch viele konventionelle Kraftwerke entstehen in Küstennähe. Außerdem soll bald der Bau von Windkraftwerken auf hoher See beginnen. Verbraucht wird der Strom aber zu einem großen Teil im Westen und Südwesten Deutschlands. Um den Strom von den Erzeugungs- zu den Verbrauchsorten zu transportieren, werden zusätzliche Leitungen gebraucht. Die staatliche Deutsche Energieagentur (Dena) hält den Bau von 850 Kilometern neuer Leitungen für dringend erforderlich. Hinzu kommen die von der EU-Kommission definierten Transeuropäischen Netze (Ten).

In das nun geplante Gesetz sollen die von der Dena definierten Leitungen und die Ten-Projekte aufgenommen und als vordringlich eingestuft werden. Das Genehmigungsverfahren soll beschleunigt werden, indem der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt wird. Zuständig wird das Bundesverwaltungsgericht sein. Als Zugeständnis an das Umweltministerium wurden von den 850 Kilometern, die die Dena benannt hat, rund 250 Kilometer definiert, die „unter bestimmten Bedingungen für eine Teilverkabelung in Frage kommen“, hieß es in Regierungskreisen. Der allergrößte Teil dieser Trassen liege in Niedersachsen, außerdem sei der Rennsteig im Thüringer Wald betroffen.

Die vom Umweltministerium propagierte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) ist nicht vom Tisch. Sie soll allerdings nur dann eine Chance haben, wenn sie wirtschaftlich vertretbar ist. Das HGÜ-Verfahren ermöglicht den Stromtransport über weite Strecken ohne nennenswerte Verlust, gilt aber als aufwändig und teuer. In Betracht käme etwa eine unterirdische HGÜ-Trasse von der Nordsee bis nach Baden-Württemberg. Die Kosten für den Netzausbau werden auf die Stromverbraucher umgelegt. Die zu erwartenden Mehrkosten für die aufwendige Erdverkabelung würden jeden Privathaushalt nach Angaben aus Regierungskreisen pro Jahr lediglich mit 81 Cent belasten. In der Branche hieß es allerdings, diese Berechnung sei nicht nachvollziehbar. Man rechne mit erheblich höheren Werten.

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