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06.07.2008 
Managerbezüge

Koalition will gegen hohe Managergehälter vorgehen

von Donata Riedel

Die Große Koalition wird möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode gegen „exzessive Managergehälter“ vorgehen.

Die SPD begründete ihren Vorstoß damit, dass die Managerbezüge enorm gestiegen seien, während die Arbeitnehmereinkommen stagnierten. Foto: ReutersLupe

Die SPD begründete ihren Vorstoß damit, dass die Managerbezüge enorm gestiegen seien, während die Arbeitnehmereinkommen stagnierten. Foto: Reuters

BERLIN. Die Union will sich mit entsprechenden Vorschlägen der SPD zu „Angemessenheit und Transparenz von Managerbezahlungen“ in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe „ernsthaft und sachlich auseinander setzen“, sagte der Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU) dem Handelsblatt.

Bernhardt wird mit SPD-Fraktionsvize Joachim Poß die zehnköpfige Gruppe leiten. Sie soll in der Woche ab 22. September Vorschläge für Gesetzesänderungen vorlegen.

Nach dem SPD-Vorschlag sollen Vorstandsgehälter nur noch bis zu einer Mill. Euro als Betriebsausgabe steuerlich anerkannt werden; Beiträge darüber sollen nur zur Hälfte Berücksichtigung finden. Darüber hinaus will die SPD im Aktienrecht mehr Transparenz für Managerbezüge herstellen und den Aufsichtsrat zwingen, sie nicht in „unangemessene“ Höhen schießen zu lassen.

Die SPD begründete ihren Vorstoß damit, dass die Managerbezüge enorm gestiegen seien, während die Arbeitnehmereinkommen stagnierten. Die Vergütungsstruktur mit Bonuszahlungen und Aktienoptionen verleite Vorstände dazu, sich nur kurzfristig an einem schnell steigenden Börsenkurs zu orientieren. „Dies wird inzwischen auch in den USA als Mitursache der Finanzkrise gesehen“, sagte Poß. Über das Thema debattieren derzeit auch die EU-Finanzminister. Die SPD will zudem extrem hohe Abfindungen für gescheiterte Manager nicht mehr akzeptieren.

Die Einschränkung beim Steuerabzug stößt in der Union auf Ablehnung. „Ich bin skeptisch, dass wir dort etwas erreichen“, sagte Bernhardt. Die übrigen Vorschläge der SPD bezeichnete er als „durchaus bedenkenswert“. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte exzessive Managergehälter kritisiert.

Die SPD-Arbeitsgruppe um Poß hat ihre aktienrechtlichen Vorschläge als Gesetzestext konkretisiert: Der Vorstand soll ausdrücklich zum Wohl des Unternehmens, seiner Arbeitnehmer, seiner Aktionäre und der Allgemeinheit arbeiten. Die „Angemessenheit der Vergütung“ will die SPD dadurch sicherstellen, dass im Aktiengesetz alle denkbaren Bestandteile der Gesamtbezüge genannt werden.

Die Vergütung muss der Aufsichtsrat dann in ein Verhältnis zur Leistung des Vorstands, der Lage der Gesellschaft und der „üblichen Vergütung“ bringen. Zudem soll er „langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung“ setzen: Dies bedeute, dass es den Jahresbonus nicht nur für einen höheren Aktienkurs geben könne, so die SPD.

Auch soll dem Vergütungsvertrag der ganze Aufsichtsrat zustimmen müssen – nicht mehr nur ein Ausschuss. Der Aufsichtsrat soll zudem, wenn eine „unangemessene Vergütung“ festgestellt wird, denjenigen Anteil, der über einer „angemessenen“ Bezahlung liegt, als Schadenersatz zahlen müssen. Die Verträge müssen den Wert von Abfindungen und Pensionen nennen.

Vieles davon findet sich im freiwilligen Kodex, den eine Kommission unter Leitung des Thyssen-Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme entwickelt hat. Weil aber einige Dax-Konzerne den Kodex ignorieren, will Poß die Regeln gesetzlich festschreiben.

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