Mit der Riester-Rente soll künftig auch der Kauf oder Bau von Wohneigentum gefördert werden. CDU und SPD stehen vor einer Einigung: Finanzpolitiker der Union bestätigten, dass die Koalition nach zweijährigen Verhandlungen nun kurz vor dem Durchbruch stehe – die Zustimmung der Bausparkassen könnte sich als Stolperstein erweisen.
BERLIN. „Die Union ist jetzt offenbar bereit, uns entgegen zu kommen“, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß dem Handelsblatt. Allerdings, so Poß, könne die endgültige Einigung noch daran scheitern, dass die Union zuvor um Zustimmung der Bausparkassen werben will. Die stehen den Plänen bisher reserviert gegenüber, weil sie fürchten, Kundschaft zu verlieren.
Unter dem Schlagwort RiesterRente fördert der Bund seit 2002 den Aufbau einer Altersvorsorge, um die damals beschlossene Senkung des Niveaus der gesetzlichen Rente auszugleichen. Inzwischen haben neun Millionen Bürger einen förderfähigen Bank- oder Fondssparplan oder eine private Lebensversicherung abgeschlossen. Sie erhalten Zulagen von bis zu 114 Euro je Erwachsenen und 138 Euro pro Kind, die 2008 auf 154 Euro bzw. 185 Euro steigen.
Noch können Riestersparpläne nur sehr eingeschränkt für der Erwerb einer Immobilie eingesetzt werden. Das Gesetz erlaubt lediglich bis zu 50 000 Euro des angesparten Kapitals zu entnehmen. Diese Entnahme muss aber schon nach Ablauf von 12 Monaten in gleichmäßigen Raten bis zum Renteneintritt in den Riestertopf zurückgezahlt werden. Sie ist somit für Häuslebauer unattraktiv.
Mit dem Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union auch deshalb geeinigt, Wohneigentum bereits ab 2007 als Altersvorsorge zu fördern. Dies sollte auch ein Ausgleich für die Abschaffung der Eigenheimzulage sein. Sie hatte den Staat zuletzt über elf Mrd. Euro im Jahr gekostet.
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Ein erster Versuch, die Zusage einzulösen, scheiterte an der Union. Sie war nicht bereit, einen Reformvorschlag von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) mitzutragen. Er sah vor, dass der Erwerb einer Immobilie wie andere Riester-Produkte während des Arbeitslebens steuerlich gefördert wird. Dafür hätte der Riester-Sparer den Vorteil des mietfreien Wohnens im Alter versteuern müssen (nachgelagerte Besteuerung). Dadurch wäre die Steuerlast auf das Alterseinkommen, das sich zum Beispiel aus einer gesetzlichen Rente und Betriebsrente zusammensetzt, gestiegen. Es ist aber oft deutlich niedriger als das zuvor erzielte Erwerbseinkommen.
Zudem wollte Steinbrück die Bausparprämie von 45 Euro pro Erwachsenen und Jahr abschaffen, um die durch die Riesterförderung der Immobilie erwarteten Steuerausfälle von 900 Mill. Euro im Jahr um etwa 500 Mill. Euro zu verringern.
Vor allem dazu war die Union nicht bereit. Sie fürchtete das Aus für die vor allem im CDU-geführten Baden-Württemberg ansässigen Bausparkassen. Für sie ist die Prämie, die Bausparer mit einem Einkommen von bis zu 25 600 für Ledige und 51 200 Euro für Verheiratete erhalten, ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.
Hier zeichnet sich nun ein für die Union akzeptabler Kompromiss ab. Danach soll die Prämie nur noch gewährt werden, wenn das angesparte Geld „wohungsnah“ ausgegeben wird. Bislang könnte man sich dafür auch ein Auto kaufen.
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Auch die nachgelagerte Besteuerung des Vorteils des mietfreien Wohnens im Alter soll entschärft werden: Wer bereit ist, die mit Hilfe der Sterbetafel errechnete Gesamtsteuerschuld bis zum Lebensende in einer Summe bei Rentenbeginn zu zahlen, soll rund 36 Prozent davon erlassen bekommen. Tut er dies nicht, wird sein auf der Riesterförderung beruhender fiktiver Mietgewinn versteuert, als würde ihm eine Riester-Rente in gleicher Höhe ausgezahlt.
Union und SPD wollen die Reform möglichst bereits im nächsten Frühjahr verabschieden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft setzen. Das Finanzministerium sieht die Pläne mit gemischten Gefühlen. „Wir haben aus unserer Skepsis gegenüber einer Riesterförderung der Immobilie nie einen Hehl gemacht,“ sagte ein Sprecher. Der Ball liege aber nun im Spielfeld von Unions- und SPD-Fraktion.
Riester-Förderung des Alterswohnsitzes
Die Rechtslage
Seit 2002 haben Rentenversicherte Anspruch auf staatliche Förderung , wenn sie ab 2008 bis zu vier Prozent ihres Einkommens in ein zertifiziertes Anlageprodukt stecken. Sie können vom angesparten Kapital bis 50 000 Euro für eine Immobilie entnehmen, müssen das Geld aber bis zum Rentenbeginn zurückzahlen.
Der Plan
Ab 2008 soll der Erwerb einer Immobilie wie andere Riesterprodukte gefördert werden.
Das Problem
Die Riesterrente wird nachgelagert besteuert. Das schmälert den Vorteil der Mietersparnis im Alter, weil diese als geldwerter Vorteil versteuert wird.
Die Lösung
Wer bereit ist, die Steuerschuld für die gesamte nach der Sterbetafel geschätzte Rentenlaufzeit in einer Summe bei Rentenstart zu zahlen, soll einen Nachlass von rund 36 Prozent erhalten.

