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29.10.2007 

Auch die nachgelagerte Besteuerung des Vorteils des mietfreien Wohnens im Alter soll entschärft werden: Wer bereit ist, die mit Hilfe der Sterbetafel errechnete Gesamtsteuerschuld bis zum Lebensende in einer Summe bei Rentenbeginn zu zahlen, soll rund 36 Prozent davon erlassen bekommen. Tut er dies nicht, wird sein auf der Riesterförderung beruhender fiktiver Mietgewinn versteuert, als würde ihm eine Riester-Rente in gleicher Höhe ausgezahlt.

Union und SPD wollen die Reform möglichst bereits im nächsten Frühjahr verabschieden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft setzen. Das Finanzministerium sieht die Pläne mit gemischten Gefühlen. „Wir haben aus unserer Skepsis gegenüber einer Riesterförderung der Immobilie nie einen Hehl gemacht,“ sagte ein Sprecher. Der Ball liege aber nun im Spielfeld von Unions- und SPD-Fraktion.


Riester-Förderung des Alterswohnsitzes

Die Rechtslage

Seit 2002 haben Rentenversicherte Anspruch auf staatliche Förderung , wenn sie ab 2008 bis zu vier Prozent ihres Einkommens in ein zertifiziertes Anlageprodukt stecken. Sie können vom angesparten Kapital bis 50 000 Euro für eine Immobilie entnehmen, müssen das Geld aber bis zum Rentenbeginn zurückzahlen.

Der Plan

Ab 2008 soll der Erwerb einer Immobilie wie andere Riesterprodukte gefördert werden.

Das Problem

Die Riesterrente wird nachgelagert besteuert. Das schmälert den Vorteil der Mietersparnis im Alter, weil diese als geldwerter Vorteil versteuert wird.

Die Lösung

Wer bereit ist, die Steuerschuld für die gesamte nach der Sterbetafel geschätzte Rentenlaufzeit in einer Summe bei Rentenstart zu zahlen, soll einen Nachlass von rund 36 Prozent erhalten.

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