_

Kommentar: Kanzlerin ohne Macht

Im Kreis der Euro-Regierungschefs gilt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) als mächtige Frau. Zu Unrecht: Seit der Verabschiedung des Rettungsfonds-Gesetzes ist sie das zumindest im Hinblick auf den Euro nicht mehr.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Quelle: dapd
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Quelle: dapd

Merkel steht seither unter dem imperativen Mandat des Bundestags. Nichts kann sie in Brüssel versprechen, ohne sich vorher die Erlaubnis der Parlamentarier geholt zu haben.

Anzeige

Zu welchen Verrenkungen das Mitbestimmungsrecht der Abgeordneten beim Regieren führt, zeigt Deutschland in Europa seit letztem Donnerstag. Es ist ein absurdes Theater: Erst musste der Gipfel zweigeteilt werden. Jetzt stocken die komplizierten Verhandlungen auf allen Ebenen. In nicht wenigen Hauptstädten entsteht der Eindruck, die Deutschen wollten mal wieder bestimmen, was aus Europa wird: Denn andere Ergebnisse als die im Bundestag beschlossenen darf Merkel anschließend in Brüssel nicht mehr aushandeln.

Merkels Halbzeitbilanz Die Regierung der Rücktritte

  • Merkels Halbzeitbilanz: Die Regierung der Rücktritte
  • Merkels Halbzeitbilanz: Die Regierung der Rücktritte
  • Merkels Halbzeitbilanz: Die Regierung der Rücktritte
  • Merkels Halbzeitbilanz: Die Regierung der Rücktritte

Ausgehebelt haben Merkels Macht zum einen die Verfassungsrichter, die das Parlament gegenüber der Regierung per Urteil stärken wollten. Herausgekommen ist dabei jedoch keine neue Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative, sondern die teilweise Aufhebung der Gewaltenteilung: Die Legislative exekutiert mit. Schon im ersten Fall, bei der Ausgestaltung des Euro-Rettungsgipfels, geht das gründlich schief: Weder hat sich die Regierung rechtzeitig überlegt, wie sie das Parlament über die laufenden Verhandlungen informiert. Noch haben sich die Parlamentarier klargemacht, dass ihre neue Macht zusätzliche Arbeit bedeutet, die sofort erledigt werden muss.

Die Haushälter der Koalition zum Beispiel zögern, ihre tragende Rolle im neuen System auszufüllen. Mit dem Ergebnis, dass nun ständig die kompletten Fraktionen tagen und am Ende doch wieder alle Abgeordneten im Plenum entscheiden sollen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes wäre es durchaus möglich, dass die Regierung das neunköpfige Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses über den Verhandlungsverlauf ständig informiert und dieses Gremium dann eine schnelle Abstimmung im Haushaltsausschuss organisiert. Nur: Das Vertrauensgremium wird erst diese Woche nach der Abstimmung über die Euro-Rettung gewählt.

Streitbare Querköpfe „Unkalkulierbare Risiken für die ganze Gesellschaft“

  • Streitbare Querköpfe: „Unkalkulierbare Risiken für die ganze Gesellschaft“
  • Streitbare Querköpfe: „Unkalkulierbare Risiken für die ganze Gesellschaft“
  • Streitbare Querköpfe: „Unkalkulierbare Risiken für die ganze Gesellschaft“
  • Streitbare Querköpfe: „Unkalkulierbare Risiken für die ganze Gesellschaft“

Die Haushälter wiederum treffen auf einen Finanzminister Schäuble, der Verhandlungen am liebsten in kleinstem Kreis hinter fest verschlossenen Türen führt, um dann dem staunenden Publikum das fertige Ergebnis zu präsentieren. Nur dass der Bundestag eben nicht Publikum ist, sondern Mitspieler. Die Abgeordneten hingegen ärgern sich über die fehlenden Informationen und diskutieren daher seit vergangenem Donnerstag darüber, wer denn noch alles bis zu möglichen Gipfelbeschlüssen zur Euro-Rettung mitreden sollte.

Was offensichtlich fehlt bei Union und FDP, ist Vertrauen. Mehr Kontrolle macht da nichts besser.

Die Autorin ist Korrespondentin in Berlin. Sie erreichen sie unter: riedel@handelsblatt.com

Fragen und Antworten zur Vertrauensfrage

  • 1. Muss es eine Neuwahl geben, wenn der Bundestag der Bundeskanzlerin nicht das Vertrauen ausspricht?

    Nein. Die Beantwortung der Vertrauensfrage ist nur der erste Schritt. Letztlich liegt die Entscheidung über eine Neuwahl allein im Ermessen des Bundespräsidenten. Der Artikel 68 des Grundgesetzes spricht lediglich davon, dass das Staatsoberhaupt den Bundestag auf Vorschlag des Kanzlers auflösen "kann", wenn die Vertrauensfrage negativ beantwortet worden ist. Die Entscheidung des Staatsoberhaupts kann außerdem vom Verfassungsgericht überprüft werden.

  • 2. Was hat der Bundespräsident zu beachten?

    Nach dem Wortlaut des Artikels 68 hat der Bundespräsident bei seiner Entscheidung freie Hand. Das Verfassungsgericht hat aber zusätzliche Hürden errichtet.

  • 3. Muss sich der Bundespräsident dem Wunsch aller großen Parteien nach einer Neuwahl beugen?

    Nein. In seinem grundlegenden Urteil zur Auflösung des Bundestags 1983 hat das Bundesverfassungsgericht dies allein nicht als Rechtfertigung für eine Auflösung des Bundestags angesehen. Eine "solche Einigkeit" der Parteien sei "allein unzureichend", heißt es dem Urteil. Grund ist, dass das Grundgesetz zuerst die politische Stabilität im Auge hat und der Verkürzung einer Legislaturperiode sehr zurückhaltend gegenübersteht.

  • 4. Wie muss der Bundespräsident mit der Tatsache umgehen, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit der Absicht stellt, die Abstimmung zu verlieren, um zu einer Neuwahl zu kommen?

    Die Verfassung schließt diese Variante nicht aus. Der Kanzler kann nicht nur das Vertrauen anstreben, sondern auch das Gegenteil. Das haben schon die Väter und Mütter des Grundgesetzes bedacht. Völlig unstreitig ist in der Rechtswissenschaft zum Beispiel, dass Willy Brandt 1972 angesichts der Spannungen in der Koalition die Vertrauensfrage stellen durfte, um zu einer Neuwahl zu kommen.

  • 5. Welche ungeschriebenen Voraussetzungen muss der Bundeskanzler aber bei der Vertrauensfrage beachten?

    Das Verfassungsgericht schreibt vor, dass der Bundeskanzler das Verfahren nur dann anstrengen darf, "wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag."

    Er muss also Hinweise auf eine echte Krise innerhalb der Partei oder im Bündnis geben.

  • 6. Kann der Bundespräsident die politische Einschätzung des Bundeskanzlers überprüfen?

    Ja, aber nur eingeschränkt. Zunächst muss der Bundeskanzler vortragen, warum er der Ansicht ist, nicht weiter regieren zu können.

    Die Beurteilung des Kanzlers kann der Bundespräsident nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht durch eine eigene Einschätzung der politischen Lage ersetzen. In dem Urteil heißt es: "Kommt der Bundeskanzler zu der Auffassung, dass seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten (...) erschöpft sind, so kann der Bundespräsident nicht seine eigene Beurteilung der politischen Gegebenheiten an die Stelle der Auffassung des Bundeskanzler setzen." Er muss die Beurteilung des Bundeskanzlers hinnehmen, wenn eine andere Einschätzung, so das Gericht, "nicht eindeutig vorgezogen werden" muss.

  • 7. Kommt es auf das Abstimmungsverhalten im Bundestag an?

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht nichts gesagt. Dennoch könnte es für den Bundespräsidenten und auch möglicherweise für das Gericht interessant sein, wie viel Stimmen der Bundeskanzler aus den eigenen Reihen bekommen hat.

  • 8. Welchen Ermessensspielraum hat der Bundespräsident?

    Das Staatsoberhaupt könnte auch dann, wenn er die Argumentation für plausibel hält, von einer Auflösungsentscheidung absehen.

  • 9. Findet die Abstimmung geheim statt?

    Im Bundestag muss offen abgestimmt werden.

  • 10. Wer legt den Wahltermin fest?

    Der Bundespräsident. Die Neuwahl muss nach einer Auflösung des Parlaments binnen 60 Tagen erfolgen.

  • 30.10.2011, 16:07 UhrAnonymer Benutzer: machtverlust

    Angst haben dise Leute höchsten vor Leuten mit Rückgrat, also nicht vor der Opposition, eher vor Frank Schäffler.

  • 25.10.2011, 11:34 UhrAnonymer Benutzer: wegmitdreck

    Schmierentheater einer korrupten Politkaste!

  • 25.10.2011, 10:19 UhrAnonymer Benutzer: PARLAMENTARISCHE_DEMOKKRATIE_JA

    riedel@handelsblatt.com:
    "Merkel steht seither unter dem imperativen Mandat des Bundestags. Nichts kann sie in Brüssel versprechen, ohne sich vorher die Erlaubnis der Parlamentarier geholt zu haben.

    Zu welchen Verrenkungen das Mitbestimmungsrecht der Abgeordneten beim Regieren führt, zeigt Deutschland in Europa seit letztem Donnerstag. Es ist ein absurdes Theater: Erst musste der Gipfel zweigeteilt werden."

    (1) Ich würde parlamentarische Demokratie nicht als "Verrenkung" bezeichnen. Das Problem entsteht doch dadurch, dass unsere Gegner, voran der größte EU-Profiteur Juncker uns Deutsche zu überstürzten Entscheidungen drängen will.
    Nachdem die Griechen ihre 8 Mrd. bekommen haben, können wir doch 14 Tage Zeit nehmen zum Nachdenken.

    (2) Ich finde sogar, dass auch der Bundesrat und unser Bundespräsident zustimmen müssen. Es geht doch schon um über 1 Billion, wie Trittin vorhin im TV sagte.
    Liebe Frau Riedel, Sie wollen eine solche Summe doch nicht so nebenbei durch 10 Gleichgeschaltete Haushaltsmitglieder
    entscheiden lassen, gerade über die Zukunft unserer Jugend.

  • Die aktuellen Top-Themen
Die Linke: Ulrich Maurer greift Parteispitze an

Ulrich Maurer greift Parteispitze an

In der Linken mehrt sich der Protest gegen die Parteispitze und den Zustand der Partei. Fraktionsvize Ulrich Mauer fordert eine radikale Verjüngungskur - und mehr Frauen. Denn in diesem Punkt hapert es gewaltig.

Gastkommentar: Die CDU muss weiter nach links rücken

Die CDU muss weiter nach links rücken

Nach der NRW-Wahl muss die Union neue Prioritäten setzen: Sie muss auf die Sorgen der Menschen reagieren. Sonst verliert sie noch mehr Vertrauen - und ihren Status als Volkspartei.

Studie: Bei Übernahmeschlachten gewinnt der Verlierer

Bei Übernahmeschlachten gewinnt der Verlierer

Wenn zwei Unternehmen um ein anderes streiten, bedeutet das oft nicht Gutes für den Gewinner. Denn bei Übernahmen können die Sieger die Erwartungen oft nicht erfüllen. Profiteur ist - der Verlierer.