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Kommunalwahl-Termin gekippt: Verfassungsgericht pfeift NRW-Regierung zurück

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen können anders als von der Regierung geplant nicht zusammen mit der Europa-Wahl am 7. Juni abgehalten werden. Damit folgte das Gericht einer Klage der Opposition aus SPD und Grünen.

Die bei der letzten Kommunalwahl gewählten Räte, Bürgermeister und Landräte sind bis Oktober 2009 im Amt. Quelle: dpa
Die bei der letzten Kommunalwahl gewählten Räte, Bürgermeister und Landräte sind bis Oktober 2009 im Amt. Quelle: dpa

HB MÜNSTER. Der zeitliche Abstand zwischen dem vorgezogenen Termin der Kommunalwahlen im Juni und dem Ablauf der alten Wahlperiode im Oktober sei zu groß und damit verfassungswidrig, urteilte das Gericht. Geklagt hatten Landtagsabgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

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Durch die von der schwarz-gelben Regierung geplanten Zusammenlegung läge zwischen den Kommunalwahlen und der Konstituierung der neu gewählten Gremien ein Zeitraum von mindestens vier Monaten und 13 Tagen. Den geltenden Verfassungsbestimmungen zufolge dürften zwischen Wahl und Konstituierung jedoch maximal drei Monate liegen, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Eine Ausnahme sei nur bei gewichtigeren Belangen von Verfassungsrang oder sonstigen zwingenden Gründen des Gemeinwohls möglich. Diese Voraussetzungen sind dem Urteil zufolge aber nicht gegeben.

Die Kommunalwahl und die Europawahl finden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre jeweils im gleichen Jahr statt. Bisher wurde über das Europaparlament im Juni abgestimmt und im Herbst in den Kommunen. Um mehrere Wahltermine in einem Jahr zu vermeiden, sollen nach einem im vergangenen Juni beschlossenen Gesetz die Kommunalwahlen ab 2009 stets am Tag der Europawahl stattfinden.

Dieses Ziel sei jedoch auch auf anderem, verfassungsrechtlich unbedenklichem Wege erreichbar, urteilte das Gericht. Mit der Verkürzung der nächsten Wahlperiode und der Zusammenlegung der Wahlen ab dem Jahr 2014 entfielen die verfassungsrechtlichen Bedenken. Allein der Wunsch des Gesetzgebers, die mit der Zusammenlegung der Wahltermine angestrebten Ziele bereits in diesem Jahr zu verwirklichen, rechtfertige die Überschreitung des verfassungsrechtlich gebotenen Zeitraums nicht.

Die Fraktionsvorsitzende und Klageführerin für die Grünen- Landtagsfraktion, Sylvia Löhrmann, begrüßte das Urteil. „Das ist ein sehr guter Tag für die Demokratie und die politische Kultur in unserem Lande“, sagte sie. Die Grünen forderten CDU und FDP auf, die Kommunalwahl nun mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Das sichere eine hohe Beteiligung und die Kommunen könnten Kosten sparen.

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