Scholz favorisiert weiter sein Modell eines „kooperativen Jobcenters“. Damit würde im Ergebnis eher die Rolle der BA gestärkt. Die Kommunen wären dann quasi eingeladen, eigene Leistungen auch ohne förmlich geregelte Zusammenarbeit in ein gemeinsames Serviceangebot einzubringen. Dieses Modell werde „Kern der Beratungen“ in der Arbeitsgruppe sein, zu denen das Bundesarbeitsministerium einlade, sagte ein Sprecher von Scholz. In dem Beschluss der Länder klingen indes starke Vorbehalte gegen dieses Modell an. Die „grundlegenden Anforderungen“ seien damit „nicht ausreichend erfüllt“, heiß es dort. Es solle aber „in die weitere Prüfung einbezogen“ werden.
Als dritte Variante soll die Arbeitsgruppe daneben prüfen, ob sich die alte Form der Arbeitsgemeinschaft per Grundgesetzänderung doch noch verfassungsfest machen lässt. Diesen Weg halten viele Fachpolitiker aus arbeitsmarktpolitischer Sicht für wünschenswert. Er gilt aber als heikel, da er eine klarere Aufgabentrennung zwischen den staatlichen Ebenen – Hauptziel der jüngsten Föderalismusreform – durchbreche würde.
Einer kompletten Verlagerung der Hartz-IV-Zuständigkeit auf die Kommunen, wie sie der Deutsche Landkreistag wünscht, haben die Länder indes ebenfalls eine Absage erteilt. Eine Zusammenarbeit von BA und Kommune müsse „Regelmodell“ bleiben, betonten sie. Der Landkreistag forderte vor diesem Hintergrund, die bisherige Option einer Alleinverwaltung zumindest auszuweiten – sie wird bisher von 69 Kommunen in einem befristeten Modellversuch praktiziert. Der Deutsche Städtetag lobte dagegen, dass es beim „Regelmodell“ einer Kooperation bleiben solle.


