
HB BERLIN. Änderungsbedarf gibt es, weil das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet und für eine Neuregelung eine Frist bis Ende 2010 gesetzt hatte. Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, kritisierte das sogenannte Optionsmodell.
Ein auch in den eigenen Reihen nicht unumstrittener Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht vor, die bisherige Betreuung der Hartz-IV-Empfänger aus einer Hand in den Jobcentern zu beenden und stattdessen eine freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen unter einem Dach anzustreben. Die SPD setzt dagegen auf eine Änderung des Grundgesetzes, um die Arbeit in den Jobcentern fortsetzen zu können, und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
In der Debatte gaben Redner von Union und FDP zu verstehen, dass sie trotz grundsätzlicher Bedenken eine Verfassungsänderung nicht gänzlich ablehnten. "Wir werden keine Tür von vornherein zuschlagen", sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Dörflinger. Er kritisierte, das SPD - Modell werde zu mehr Bürokratie führen, weshalb die Union es ablehne. Auch der FDP-Arbeitsmarktexperte Heinrich Kolb zeigte sich offen, über eine Verfassungsänderung doch noch zu reden.
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil pochte auf eine Änderung der Verfassung, zeigte sich aber bereit, auch die Zahl der aktuell auf 69 festgeschriebenen Optionskommunen "moderat" zu erhöhen. Diese Optionskommunen sind allein - also ohne Arbeitsagentur - für die Langzeitarbeitslosen zuständig. Zuletzt hatten sich 171 von 240 Landkreisen für ein solches Modell ausgesprochen. Heil forderte von der Leyen auf, den Weg zur Verfassungsänderung mitzugehen. "Wenn man sich verlaufen hat, ist es keine Schande, umzukehren", sagte er.
Unterstützung bekam Heil von der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer. Sie warf von der Leyen vor, sie zwinge Kommunen und Arbeitsagenturen mit ihrem Modell der getrennten Trägerschaft bei freiwilliger Kooperation "erst mal zur Scheidung, und nachher müssen die wieder zusammenwohnen". Dies führe zu einem "Zuständigkeitschaos" und neuen Verfassungsklagen.
BA-Vorstandschef Weise sagte der "Rheinischen Post" (Freitag): "Die nachweisbaren Vermittlungs-Daten belegen, dass die Optionskommunen noch schlechtere Ergebnisse erzielen als die Arbeitsgemeinschaften. Insofern ist das kein gutes Modell." Die von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgesehene freiwillige Kooperation von Kommune und Arbeitsagentur bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen bewertet Weise als gute Grundlage. Allerdings müssten die Arbeitslosen in Kauf nehmen, dass sie Widersprüche gegen Bescheide zweimal, entweder gegen die Arbeitsagentur oder die Kommune, richten müssen.