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Korruption, Unterschlagung, Bestechung: Milliardenschäden durch Straftaten in Behörden

Durch Straftaten in deutschen Behörden entsteht einer Studie zufolge jedes Jahr ein finanzieller Schaden von mindestens zwei Milliarden Euro. Demnach hat es zwischen 2008 und 2010 bei 52 Prozent der befragten Behörden mindestens eine nachgewiesene Straftat oder einen konkreten Verdacht auf kriminelle Handlungen gegeben.

HB BERLIN. Korruption, Unterschlagung, Bestechung: Straftaten in deutschen Behörden verursachen einer Studie zufolge jährlich finanzielle Schäden in Höhe von mindestens zwei Mrd. Euro. Alleine die Zahl der Korruptionsfälle summiert sich in der öffentlichen Verwaltung auf mehr als 20 000 Delikte pro Jahr.

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Dies geht aus einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hervor, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. „Die tatsächlichen Zahlen liegen wohl höher“, sagte Professor Kai-D. Bussmann über die Dunkelfeldstudie, die auch Verdachtsfälle enthält.

Zwischen 2008 und 2010 hat es der Erhebung zufolge bei 52 Prozent der befragten Behörden mindestens eine nachgewiesene Straftat oder einen konkreten Verdacht auf kriminelle Handlungen gegeben. Die Studie erfasste erstmals repräsentativ die Kriminalitätsbelastung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Die Studie beziffert die direkten Schäden alleine durch die 251 schwersten belegten Straftaten auf mindestens 274 Mio. Euro. Besonders hoch sind die durchschnittlichen Schadenssummen bei Subventionsbetrug (rund sieben Millionen Euro), wenn man sich etwa Vorteile ohne unmittelbare Gegenleistung erschleichen will.

Fast die Hälfte (48 Prozent) der Bundesbürger hält Korruption in Behörden für stark verbreitet. 53 Prozent meinen, Vermögensdelikte kämen häufig vor. „In der Bevölkerung besteht die Wahrnehmung, dass Bestechung und Unterschlagung in öffentlichen Verwaltungen üblich sind“, sagte PwC-Experte Steffen Salvenmoser.

Diese weit verbreitete Annahme sei zwar ein „Zerrbild“, doch „je weniger die Bürger davon überzeugt sind, dass ihre Anliegen nach 'Recht und Gesetz' behandelt werden, desto größer ist auf Dauer die Neigung, Behördenentscheidungen anzufechten oder gar selbst Bestechungsgelder anzubieten“, erklärte Salvenmoser. Vielen Behörden fehlten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. So habe fast jede zweite Stelle keinen Korruptionsbeauftragten.

In öffentlichen Stellen gibt es laut Studie seltener Straftaten als in Firmen aus der Privatwirtschaft. Meist stecken die eigenen Angestellten dahinter. Bei Bestechlichkeit sind vor allem Mitarbeiter aus dem gehobenen Dienst gefährdet (42 Prozent). Jeder fünfte Angestellte sieht sich zumindest gelegentlich Korruptionsversuchen von Unternehmen oder auch Privatpersonen ausgesetzt.

Am häufigsten berichteten die Behörden von Korruptionsfällen (32 Prozent) sowie Vermögensdelikten (30 Prozent) wie Betrug. Oft werde das Kriminalitätsrisiko unterschätzt, sagte Salvenmoser. Nicht einmal jeder Zehnte vermutet für seine Behörde ein erhöhtes Risiko durch Bestechlichkeit. Jeder vierte Befragte hält dagegen Korruption für die Verwaltung in Deutschland für häufig oder sehr häufig.

  • 26.06.2011, 15:19 UhrAnonymer Benutzer: KuekoKuestenkorsar

    Diese Studie wird wohl nie vollendet werden. Aber man hätte zumindest die Korruption und Unterschlagung durch den Ex-OB Schulz und dessen Dezernat mit aufführen können. Hinzu kommt noch Missachtung des Gerichtes und uneidliche Falschaussage vom direkten Untergebenen des OB´s Schulz /OB Grantz. Der Name dieses Herrn ist Horst Keipke und er muß wohl durch und durch ein Krimineller sein, der sich darüber bewußt ist, dass die Justiz in Bremerhaven, aus der die Leitung der Seestadt kam, nie gegen ihn vorgehen wird. Noch direkter kann man weder Korruption noch Straftaten begehen und nachweisen und dennoch rührt sich nichts. www.kuestenkorsar.de

  • 10.11.2010, 09:52 UhrAnonymer Benutzer: tommel

    naja. wen wunderst eigentlich oder? die dunkelziffer ist sicher höher, denn dies sind ja straftaten, die schon aufgedeckt wurden. die unter den tisch gekehrten oder besser gesagt ---> der chef drückt da mal ein auge zu.

  • 09.11.2010, 18:08 UhrAnonymer Benutzer: Micha

    Und was passiert wenn man einen beamten erwischt? Nichts! Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus! bestes beispiel: das Doppelt beantragte und doppelte bezahlte Kindergeld einiger beamten. Die wenigen Fälle die vor Gericht kamen, gingen glimpflich für die Täter aus: "ich habe es wirklich nicht gemerkt, daß ich für 4 Kinder das Kindergeld doppelt bekommen habe.", "Die Formulare sind so verwirrend. Da wußte ich nicht, daß ich es zweimal beantragt habe",... Da die Richter ebenfalls zu der berufsgruppe zählen, sind die "Urteile" mehr als milde! Würde ein Selbständiger verbotenerweise Fördergelder doppelt beantragen, würde Vorsatz unterstellt und die Strafen deutlich (!) höher ausfallen. Aber Sebständige sind ja keine beamten, denen nichts passieren kann. Selbständige sind ja nur die bevölkerungsschicht, die unseren Wohlstand über Jahrzehnte aufgebaut haben, ihn ständig finanzieren und am Laufen halten. Für viele beamte ein notwendiges Übel, das nur noch dazu da ist um es so viel wie möglich zu melken.

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