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09.11.2007 
Rechenspiele

Kostenstreit über Arbeitslosengeld

von Dietrich Creutzburg und Max Steinbeis

In der Debatte um eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere halten sich Befürworter und Gegner gegensätzliche Kostenrechnungen vor: Während die CDU durch moderate Einschnitte bei Jüngeren 1,36 Mrd. Euro aufbringen will, fürchten die Arbeitgeber im gleichen Fall Mehrkosten in Milliardenhöhe.

Debatte ums Arbeitslosengeld: Sollen Ältere besser gestellt werden? Foto: dpa

Debatte ums Arbeitslosengeld: Sollen Ältere besser gestellt werden? Foto: dpa

BERLIN. Vor den entscheidenden Koalitionsberatungen über eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere halten sich Befürworter und Skeptiker gegensätzliche Kostenbererechnungen vor. Nach neuen Daten des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) könnte das CDU-Modell einer längeren Zahldauer für langjährig Beschäftigte „mehr als gegenfinanziert werden“, wenn man im Gegenzug die so genannten Wartezeiten für jüngere Arbeitslose „moderat“ anhebt.

Mehrkosten von jährlich 700 Mill. Euro auf der einen Seite stünden danach Einsparungen von 1,36 Mrd. Euro gegenüber. Das geht aus einem dem Handelsblatt vorliegenden Papier aus dem Hause Laumann hervor, das sich auf Berechnungen des Instituts für Arbeit und Technik (IAT) stützt. Demgegenüber sieht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bei dem CDU-Ansatz unter Berufung auf Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) aber nur ein Einsparpotenzial von 100 bis 200 Mill. Euro anstatt von 1,36 Mrd. Euro. Zugleich seien auch die Mehrkosten von 700 Mill. Euro „reines Wunschdenken“, heißt es in einer dem Handelsblatt vorliegenden Analyse. Tatsächlich seien wie beim SPD-Ansatz einer stärker nach dem Lebensalter gestaffelten Arbeitslosengeld-Zahldauer bis zu 2,9 Mrd. Euro an Mehrkosten zu erwarten.

Nach Laumanns CDU-Modell sollen Arbeitnehmer künftig nach 15 Jahren Beschäftigung 15 Monate lang Arbeitslosengeld I erhalten, nach 25 Jahren 18 Monate und nach 40 Jahren 24 Monate. Bisher beträgt die Zahldauer im Regelfall maximal zwölf, ab 55 Lebensjahren maximal 18 Monate.

Im Gegenzug will Laumann, dass die Standard-Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig erst nach einer Wartezeit von 30 Monaten beitragspflichtiger Beschäftigung gewährt wird. Derzeit reichen schon 24 Beitragsmonate aus, um dieselbe Zahldauer zu erreichen. Analog soll nach dem Laumann-Modell beispielsweise ein Anspruch auf acht Monate Arbeitslosengeld künftig erst nach 18 (bisher: 16) Beitragsmonaten entstehen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Umstrittener Gegenentwurf

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