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05.07.2008 
Nach Gerichtsurteil

Krankenkassen-Beiträge künftig besser absetzbar

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte im Gespräch mit dem Handelsblatt, dass ab 2010 Krankenkassenbeiträge bei der Steuer besser berücksichtigt werden. Die zu erwartende Entlastung habe einen Umfang von mehreren Mrd. Euro.

Im Handelsblatt-Gespräch erläuterte Peer Steinbrück die wahrscheinliche Entlastung der Krankenkassen-Beiträge. Foto: dpaLupe

Im Handelsblatt-Gespräch erläuterte Peer Steinbrück die wahrscheinliche Entlastung der Krankenkassen-Beiträge. Foto: dpa

HB BERLIN. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will die Bürger durch eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Krankenkassenbeiträgen ab dem Jahr 2010 entlasten. "Die Hauptbotschaft ist und bleibt, dass das Verfassungsgerichtsurteil so umgesetzt wird, dass es zu einer spürbaren Entlastung für viele Bürger kommt", sagte Steinbrück dem Handelsblatt (Montagsausgabe). Nach den Worten des Finanzministers können die Steuerausfälle für den Bund "je nach Ausgestaltung zwei bis sechs Mrd. Euro" betragen. "Profitieren sollen vor allem die unteren und mittleren Einkommensgruppen", sagte Steinbrück weiter.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zählt eine Grundversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zum Existenzminimum. Ab Januar 2010 muss der entsprechende Beitrag dafür steuerfrei bleiben. Nach Auffassung des Finanzministeriums gilt das Urteil des Verfassungsgerichts sowohl für privat wie auch für gesetzlich Versicherte.

In der mittelfristigen Finanzplanung habe er aber keine Vorsorge für das Krankenkassenurteil getroffen, sagte der Bundesfinanzminister: "Das Urteil muss erst 2010 umgesetzt werden; und wir sind noch nicht am Ende unserer Prüfungen, wie die Krankenkassenbeiträge steuerlich stärker berücksichtigt werden." In der jüngsten Sitzung des Bundeskabinetts habe er aber deutlich gemacht, "dass die Steuerausfälle mindestens teilweise gegenfinanziert werden müssen".

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