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18.04.2008 
Arzneimittelausgaben

Krankenkassen müssen bei Rabatten nachbessern

von Peter Thelen

Mühsames Geschäft: Der Versuch der Krankenkassen, durch Rabattverträge ihre Arzneimittelausgaben zu senken, wird immer schwieriger. Nachdem Ende Februar die Gerichte das Rabattmodell der Ortskrankenkassen zumindest vorläufig zum Erliegen gebracht haben, geraten nun auch die Rabattmodelle anderer Kassen wie Barmer, DAK, TK und Knappschaft unter Druck.

Laut dem Bundesversicherungsamt ist die Rabattpraxis der Krankenkassen rechtswidrig. Foto: dpaLupe

Laut dem Bundesversicherungsamt ist die Rabattpraxis der Krankenkassen rechtswidrig. Foto: dpa

BERLIN. Grund hierfür ist das Bundesversicherungsamt (BVA). Die oberste Aufsichtsbehörde der Kassen hält deren bisherige Rabattpraxis schlicht und ergreifend für rechtswidrig. Es forderte daher in einem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt, neun Kassen auf, ihre Unterlagen offen zu legen. Für die Kassen geht es um Einsparungen in Milliardenhöhe.

Während die AOK vor den Gerichten scheiterte, obwohl sie ihre Rabattwünsche für eine ganze Liste von Wirkstoffen bundesweit öffentlich ausschrieb und damit jedem Marktteilnehmer die Chance bot, mit ihr ins Geschäft zu kommen, blieben die Verträge von Barmer und Co vor den Gerichten bislang gerade deshalb unbeanstandet, weil dort das wesentlich intransparentere "Anbieterverfahren" gewählt wurde.

Die Kassen schrieben gezielt ihnen geeignet erscheinende Hersteller an und schlossen mit dem besten Bieter Rabattverträge über ganze Arzneimittelsortimente ab. Ähnlich veräußerte seinerzeit auch Ex-Finanzminister Hans Eichel die UMTS-Lizenzen. Zum Zuge kamen in der Regel die "Hechte" im Karpfenteich der deutschen Generikahersteller wie Hexal, Ratiopharm und Stada. In den vergangenen Wochen stiegen auch einige Ortskrankenkassen auf solche Sortimentsverträge um.

Solche Anbieterverfahren seien nur zulässig, wenn das Verfahren so öffentlich gemacht werde, dass jeder Hersteller ein Angebot machen könne, schreibt jetzt das BVA. Es fordert die Kassen auf, durch eine Aufteilung der ausgeschriebenen Sortimente auf mehrere Lose auch kleineren Produzenten eine Chance zu geben. Gleichwohl will das Amt, nachdem inzwischen mehrere Kassen für künftige Ausschreibungen Besserung gelobt haben, die rechtswidrigen Sortimentsverträge nicht kassieren. Doch müssen die Kassen nun einen weitaus größeren Aufwand im Rabattgeschäft treiben.

Die deutschen Apotheker wittern deshalb Morgenluft. Sie möchten mit einem Alternativmodell zu den Rabatten mit den Kassen ins Geschäft kommen. Über Zielpreisvereinbarungen wollen sie sich gegen Entgelt verpflichten, nur noch Medikamente unterhalb der von den Kassen vorgegebenen Erstattungshöchstpreise abzugeben. Allein die AOK könnte dadurch, rechnen sie vor, auf Anhieb einen dreistelligen Millionenbetrag sparen. Doch bislang sind die Kassen auf das Liebeswerben nicht eingegangen. Erste Gespräche mit Barmer, DAK und TK seien im Sande verlaufen, hört man von dort.

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